Maskenpflicht in Restaurants jetzt teilweise auch für Gäste

23. September 2020 , 09:55 Uhr

Karlsruhe/Stuttgart (dpa/lk) – Im Kampf gegen Corona hat die Landesregierung die Maskenpflicht in Gaststätten verschärft. Wer in Restaurants nicht auf einem Platz sitzt, sondern etwa zu einem Tisch oder zur Toilette geht, muss ab 30. September einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Maskenpflicht in der Gastronomie

Die Maskenpflicht gilt nun auch für Kundinnen und Kunden in Gaststätten, Restaurants und Bars, wenn Sie sich nicht am Platz befinden – etwa auf dem Weg zum Tisch, zur Toilette oder zum Buffet. Bislang galt in Gaststätten und Cafés lediglich das Abstandsgebot zu anderen Gästen und die Pflicht, Kontaktdaten zu hinterlassen. Allerdings musste keine E-Mail-Adresse mehr hinterlassen werden, es reichte eine Handynummer.

Zutritts- und Teilnahmeverbot bei Verstoß

Die Maskenpflicht gilt dann auch in Freizeitparks und Vergnügungsstätten in geschlossenen Räumen und in Wartebereichen. „Es gibt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot bei Verstoß gegen die Maskenpflicht“, teilte die Landesregierung am Dienstagabend in Stuttgart mit. Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern bleiben untersagt. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurde bis zum 30. November verlängert.

Bein Nichteinhaltung wir Bußgeld fällig

Bei einem Verstoß gegen die neue Regelung kann ein Bußgeld fällig werden. Der Bußgeldkatlog müsse noch aktualisiert werden. Der Rahmen wird sich zwischen 50 und 250 Euro bewegen, wie das Sozialministerium mitteilte. Bisher gilt lediglich, dass eine Maskenpflicht für die Mitarbeiter in den Gaststätten und Restaurants bei direktem Kundenkontakt besteht. Aber oftmals mussten bislang auch schon Gäste eine entsprechende Bedeckung tragen, wenn sie auf dem Weg zur Toilette sind oder zum Tisch hinlaufen. „In der Praxis ist häufig zu beobachten, dass viele Gaststättenbetreiber die Maskenplicht von ihren Kundinnen und Kunden einfordern, was im Wege des Hausrechts auch zulässig ist“, sagte eine Sprecherin des Sozialministeriums weiter.

Dehoga trägt neue Vorgaben mit

Der baden-württembergische Hotel- und Gaststättenverband steht hinter den neuen Vorgaben. Über Verschärfungen freue sich keiner, sagte ein Sprecher und betonte aber: „Alles was zur Eindämmung von Corona medizinisch notwendig ist tragen wir mit.“ Entscheidend sei nun vor allem, wie gehe es im Herbst und Winter weiter. Wichtig sei, dass die Gäste den Betrieben die Treue hielten. Die Lage in der Branche sei weiterhin sehr angespannt. „Diskotheken und Clubs sind weiterhin geschlossen. Sie brauchen dringend eine Öffnungsperspektive.“ Der Sprecher sagte weiter, viele Betriebe in der Branche hätten immer noch Mitarbeiter in Kurzarbeit. Die Corona-Auflagen führten zu deutlichen Einschränkungen. So koste der Mindestabstand 40 Prozent der Sitzplatzkapazität.

Anträge für Herbst und Winter verlängert

Die Dehoga lobte ausdrücklich die Unterstützung der Hotels- und Gaststätten durch die grün-schwarze Landesregierung. Diese stellte finanzielle Hilfe in Höhe von 330 Millionen Euro für das Hotel- und Gaststättengewerbe bereit. Davon sei rund ein Drittel der Mittel bereits abgerufen, wie eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums erklärte. „Nach einem vielerorts umsatzfreundlichen Sommer in der Außengastronomie und im Binnentourismus geht das Programm mit einem Restvolumen von 70 Prozent in eine schwierige Herbst- und Wintersaison.“ Vor diesem Hintergrund wurde auch die Antragsfrist für das Programm verlängert.

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