Maskenpflicht für Teile der Gaggenauer Innenstadt erlassen

13. April 2021 , 05:42 Uhr

Gaggenau (pm/lk) – Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt hat im Einvernehmen mit der Stadt Gaggenau für Teile der Innenstadt eine Maskenpflicht für Fußgänger zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus erlassen. Diese tritt am heutigen Dienstag für den Zeitraum von 6 bis 21 Uhr in Kraft und ist befristet bis zum 9. Mai.

Häufung von Infektionen in Gaggenau

Der 7-Tage-Inzidenz-Wert für die Stadt Gaggenau lag am Sonntag bei 254 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und ist damit deutlich über dem Wert des Landes Baden-Württemberg und des Landkreises Rastatt. Der Wert für den Landkreis Rastatt beträgt derzeit 174,6. Insgesamt gibt es in der Stadt Gaggenau aktuell 112 aktive Fälle. Geographisch verteilen sich die Fälle gleichmäßig auf das gesamte Stadtgebiet Gaggenau. Sie sind insbesondere keiner großen Häufung zuzuordnen, so dass sich das Infektionsgeschehen insgesamt als diffus bezeichnen lässt.

Bevölkerung soll geschützt werden

Der mit der Maskenpflicht einhergehende Grundrechtseingriff ist in Anbetracht des Infektionsschutzes und der jeweiligen Interessen nach Meinung des Landratsamtes verhältnismäßig. Die Anordnung ist geeignet, um das Ziel, die Aus- und Weiterverbreitung von COVID-19 zu verlangsamen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, zu erreichen. Die Belastung durch das Tragen einer Maske ist von relativ geringer Intensität. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bedeutet – unter Berücksichtigung der Ausnahmen – keine erhebliche Beeinträchtigung, teilt das Landratsamt in seiner Pressemitteilung mit.

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