Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen fällt

20. Januar 2023 , 16:44 Uhr

Ab Februar müssen die Beschäftigten in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen in Baden-Württemberg keine Masken mehr tragen. Eine entsprechende Lockerung sei Teil der kommenden Corona-Verordnung, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag. Für Patienten und Besucher gilt die Maskenpflicht allerdings nach aktuellem Stand auch weiterhin bis zum 7. April.

Land kassiert letzte Corona-Auflagen

Das Land wird auch die letzten Corona-Auflagen kassieren, über die es selbst entscheiden kann. Mit der Maskenpflicht im Februar fällt auch der vorgeschriebene Schutz in Arztpraxen, zumindest für Beschäftigte. Das Land kassiert nun alle Auflagen. Über weitere Lockerungen entscheidet der Bund. Für Patienten und Besucher gilt die Maskenpflicht allerdings nach aktuellem Stand auch weiterhin bis zum 7. April.

Am Dienstag soll Corona-Verordnung beschlossen werden

Zuerst hatte der Südwestrundfunk (SWR) über die teilweise Aufhebung in den Praxen berichtet. Offiziell soll die Corona-Verordnung am Dienstag beschlossen werden. Dann muss auch in Obdachlosenheimen kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden. Ebenfalls von Februar an wird auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr aufgehoben. Das hatte die Landesregierung bereits Mitte Januar mitgeteilt, die Regelung für Praxen dabei aber offengelassen.

Keine Corona-Regelungen mehr vom Land

Damit sind von Februar an alle Corona-Regelungen, die das Land erlassen kann, aufgehoben. Weitere Auflagen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder die Vorschrift für Patienten und Besucher von Arztpraxen werden ebenso vom Bund entschieden wie die Testpflichten in Kliniken und Pflege- sowie Altenheimen.

Aus infektiologischer Sicht ok

«In der aktuellen epidemiologischen Lage – Übergang von der Pandemie in die Endemie – besteht aus infektiologischer Sicht keine Notwendigkeit für eine Fortgeltung der an die Bevölkerung gerichteten Maskenpflichten in der Corona-Verordnung», heißt es zur geplanten Regelung in der Kabinettsvorlage des Ministeriums. «Insofern ist der Übergang zur Nutzung von Masken in Eigenverantwortung möglich.» Es reiche derzeit aus, das Tragen des Mund-Nase-Schutzes vor allem in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Nahverkehr zu empfehlen.

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