Mann aus Calw wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

19. August 2026 , 04:30 Uhr
Darmstadt (dpa/tk) – Ein 44-Jähriger aus Calw ist wegen heimtückischen Mordes verurteilt worden. Vor Gericht hat er gestanden, einen Mann in dessen Keller erstochen zu haben.

Mord in Lampertheim

Das Landgericht Darmstadt hat einen 44 Jahre alten Mann aus Calw wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte kurz vor den Plädoyers und dem Urteil über seine Verteidiger zugegeben, sein Opfer in dessen Keller im südhessischen Lampertheim getötet zu haben. Während eines Streits habe er ein herumliegendes Messer ergriffen und als weiter gestritten wurde, habe er zugestochen und dem Opfer die Kehle durchgeschnitten.

Handydaten und DNA verrieten den Täter

Der Getötete war am 27. Oktober 2025 von seinem Vater gefunden worden, vier Tage später, am 31. Oktober war der Angeklagte ermittelt und festgenommen worden. «Die Forensik hat sich in einer Art entwickelt, die vor vielen Jahren noch nicht denkbar war», sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner in der Urteilsbegründung.

Dass der Angeklagte, ein deutscher Berufskraftfahrer, in Lampertheim war, hatten Mobilfunkdaten gezeigt, erinnerte der Vorsitzende. Und Hautschuppen mit DNA des Angeklagten auf dem Kopf des Getöteten haben für die Ermittler und das Gericht einen Kontakt zwischen den beiden Männern bewiesen. Ein Chat zwischen den Männern und Telefongespräche belegten, dass sie sich erst für den 23. und dann den 22. Oktober verabredet hatten. Beide kannten sich lose, so das Gericht. Die Schwester des Getöteten war mit dem Angeklagten vor 24 Jahren zusammen und stand mit ihm noch in engem Kontakt.

Gericht glaubt nicht an Streit

Das Gericht glaubte dem Angeklagten nicht, dass es einen Streit gab, weil er die Tat vorbereitet habe. Der Berufskraftfahrer hatte laut seinem Personalbüro für den Tattag Urlaub beantragt und bekommen, so Wagner. Aber zu Hause habe er vorgetäuscht, zur Arbeit zu fahren, erinnerte der Richter, weil Aufnahmen einer Türkamera an seinem Haus in Calw in Baden-Württemberg zeigten, wie er in Arbeitskleidung das Haus verlässt.

Ein Motiv hatte das Gericht nicht ermitteln können. Mit dem Urteil folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft. Die hatte auf lebenslange Haft wegen heimtückischen Mordes plädiert. Die beiden Verteidiger hatten, ohne ein Strafmaß zu nennen, auf Totschlag plädiert, weil sie davon ausgingen, dass die Tat sich aus dem vom Angeklagten genannten Streit entwickelt habe. Der Angeklagte hatte in seinem letzten Wort seine Familie und die Familie des Getöteten um Entschuldigung gebeten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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