Lucha fordert Kontrolle der Impfpflicht über Stichproben

24. Januar 2022 , 20:22 Uhr

Stuttgart (dpa/lk) – Noch ist völlig offen, ob es wirklich zu einer allgemeinen Impfpflicht kommt in Deutschland. Aber die Pläne nehmen langsam Konturen an. Aus Sicht des Landes ganz zentral: ein Impfregister.

Impfpflicht stichprobenartig kontrollieren

Wenige Tage vor den ersten Beratungen über eine Corona-Impfpflicht im Bundestag hat sich die baden-württembergische Landesregierung mit konkreten Vorstellungen positioniert. Eine allgemeine Impfpflicht soll aus Sicht von Gesundheitsminister Manne Lucha zunächst nur mit Stichprobenkontrollen durchgesetzt werden. „Es gibt in Deutschland auch eine Gurtpflicht, aber keinen Sensor, der alle, die sich nicht anschnallen, an die Bußgeldstelle meldet“, sagte der Grünen-Politiker am Montagabend in einem digitalen Fachgespräch zur Impfpflicht. Es sollte aber trotzdem nicht dauerhaft bei Stichprobenkontrollen bleiben. Parallel zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht müsse ein Impfregister aufgebaut werden.

Aufbau eines Impfregisters gefordert

Nach dem Vorschlag des Landes müssten alle volljährigen Personen, die in Deutschland gemeldet sind, zu einem bestimmten Stichtag ihre Impfpflicht erfüllen. Ausnahmen soll es geben für Genesene innerhalb einer bestimmten Frist, für Schwangere und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen. Bedingung sei ausreichender Impfstoff. Die Impfpflicht wäre erfüllt, wenn ein vollständig Impfschutz vorliege – man müsse davon ausgehen, dass das künftig nur mit drei Impfungen gegeben sei, sagte Lucha. Ein Verstoß gegen die Impfpflicht sollte eine Ordnungswidrigkeit darstellen, sagte Lucha. Er bekräftigte, dass es nicht um einen Impfzwang gehe. Man könne auch überlegen, eine sogenannte Erzwingungshaft ausdrücklich auszuschließen. Dadurch werde verhindert, dass man wegen des Nichtbezahlens seines Bußgelds in Haft kommen kann.

Impfpflicht laut Gutachten zulässig

Das baden-württembergische Staatsministerium hatte ein Gutachten zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in Auftrag gegeben – das sei zum Schluss gekommen, dass die Impfpflicht verfassungsrechtlich zulässig sei. Es brauche die Impfpflicht, um dauerhaft mit dem Coronavirus leben zu können, sagte Minister Lucha. Der Impfschutz müsse in der gesamten Gesellschaft hergestellt und aufrechterhalten werden. Daran ändere auch die Omikron-Variante mit milderen Verläufen nichts. Durch die Vielzahl an Fällen könne das Gesundheitswesen dennoch überlastet werden. Eine Ausweitung der Impfpflicht müsse begleitet werden von einer flächendeckenden Infrastruktur, von der freien Wählbarkeit des Impfstoffes, von der ausreichenden Verfügbarkeit des Impfstoffes und der direkten Einladung der betroffenen Personen, sagte Stefan Brockmann vom Landesgesundheitsamt.

Pläne für Impfpflicht nehmen Konturen an

Auch im Bundestag nehmen die Pläne für eine Impfpflicht Konturen an. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese, der zusammen mit anderen Abgeordneten der Ampel-Koalition Eckpunkte einer Impfpflicht ab 18 Jahren vorbereitet, nannte vor kurzem Einzelheiten der Pläne: Die Pflicht solle demnach auf ein bis zwei Jahre befristet sein, für nicht mehr als drei Impfungen gelten und über Bußgelder durchgesetzt werden. Auf ein Impfregister will Wiese allerdings wegen des zu großen Zeitaufwands verzichten und Ausnahmen vom Amtsarzt kontrollieren lassen. Die Landesregierung hält ein Impfregister hingegen für sehr bedeutsam, um einen Überblick über den Impfstatus aller Menschen in Deutschland zu haben. Ein solches Register könnte auch unabhängig von einer Impfpflicht eingeführt werden, sagte Lucha. Die Mehrheit der Menschen im Südwesten spricht sich für eine allgemeine Corona-Impfpflicht aus. 59 Prozent sind dafür, 37 Prozent dagegen, wie eine Umfrage von infratest dimap ergab.

Datenschützer sieht Impfregister skeptisch

Baden-Württemberg und Hessen forderten am Montag den Bund dazu auf, die schnelle Einrichtung eines zentralen Impfregisters zu prüfen. In einer gemeinsamen Protokollerklärung der beiden Länder zum Corona-Beschluss der Ministerpräsidenten heißt es, das Register sei nötig, um die aktuelle Impfkampagne in Deutschland zu unterstützen. Die Regierungen von Winfried Kretschmann und Volker Bouffier empfehlen zunächst einen digitalen Impfpass mit freiwilliger Registrierung aller Impfungen. Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink sieht ein nationales Impfregister skeptisch. Es gehe um die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten, sagte er. Die Zwecke müssten dabei genau definiert werden: Geht es um die Ermittlung und Bestrafung von Impfunwilligen? Stehen wissenschaftliche Forschungszwecke im Fokus? Will man Geimpfte informieren? Jeder beabsichtigte Zweck müsse getrennt untersucht werden.

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