Lockerungen für Krankenhäuser und Pflegeheime

01. Juli 2021 , 11:05 Uhr

Inzidenz muss unter 10 sein

Wegen der sinkenden Infektionszahlen lockert das Gesundheitsministerium nun auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen die Corona-Beschränkungen. Ab Donnerstag entfällt in Stadt- und Landkreisen bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 10 die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Behindertenwohneinrichtungen, wie das Ministerium mitteilt.

Keine Beschränkung bei Besucheranzahl

Auch die Beschränkungen bei der Besucheranzahl werden bei einem Wert unter 10 aufgehoben. Die Bewohner dürfen also genauso viele Menschen treffen wie alle anderen Menschen im Südwesten. In Regionen mit der Inzidenzstufe 1 – also mit einer anhaltend stabilen Inzidenz von unter 10 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen – sind Treffen von 25 Menschen aus beliebig vielen Haushalten erlaubt. Zuletzt lagen 38 der 44 Land- und Stadtkreise in Baden-Württemberg bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 10.

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