Lebensrettende Rettungsgasse klappt in der Region immer noch nicht gut

11. April 2022 , 09:00 Uhr

Region (mt) – In den Osterferien sind wieder mehr Autofahrer auf unseren Straßen unterwegs. Deshalb kommt es aber auch immer häufiger zu Unfällen und zu nicht gebildeten Rettungsgassen. Für alle, die den Weg für die Einsatzkräfte nicht frei machen, kann es richtig teuer werden. Minimum 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot gibt es dafür. Die hohe Strafe ist durchaus berechtigt. Wenn die Rettungskräfte nicht schnell genug an die Unfallstelle kommen, sterben im schlimmsten Fall Menschen.

Es kann auch teurer werden

Findet während des Verstoßes zusätzlich noch eine Behinderung statt, wird es sogar noch teurer. Der Sünder wird dabei mit 240 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft. Kommt es zu einer Gefährdung, werden noch mal 40 Euro draufgeschlagen. Damit liegt das Bußgeld dann bei 280 Euro. Erneut 40 Euro mehr – also insgesamt 320 Euro – kostet es, wenn irgendjemand durch die nicht gebildete Rettungsgasse geschädigt wird.

Keine freie Fahrt in der Rettungsgasse

Manche Rettungsgassensünder blockieren im Stau nicht nur gerne die Bahn für die Einsatzkräfte, sondern nutzen in ihrer Ungeduld selbst den freigemachten Weg, um voranzukommen. Wer dabei von der Polizei erwischt wird, muss tief in die Tasche greifen. Das Bußgeld beginnt bei 240 Euro. 280 Euro kostet es, wenn die Rettungskräfte dadurch behindert werden. Sollte es zu einer Gefährdung kommen, liegt die Strafe bei 300 Euro. 20 Euro teurer wird es, wenn auch noch eine Schädigung dazu kommt. Dazu kommen jeweils zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.


Foto: Symbolbild/Adobe Stock/Engel73

So geht die Rettungsgasse

„Die Regel ist überall gleich unabhängig von der Anzahl der Fahrspuren und ob Baustelle oder nicht“, erklärt Lothar Batschauer, der Leiter der Verkehrsgruppe Bundesautobahn und der Verkehrspolizeiinspektion Karlsruhe. „Eine Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken Fahrstreifen und den Fahrstreifen, die rechts daneben liegen, gebildet.“ Auch in einer engen Baustelle ändert sich diese Regelung nicht. „Nur muss ich dort vielleicht gedanklich etwas flexibler sein. Wenn ich sehe, da habe ich gar keine Möglichkeit zum Bilden einer Rettungsgasse, dann kann ich vielleicht durch Manövrieren und Rangieren noch einen Fahrstreifen freigeben, indem ich mich nach rechts bewege oder wenn es die Situation erfordert, nach links auf den Fahrstreifen“, so Batschauer.

„Die Situation als gut zu bezeichnen, wäre total überzogen.“

Auch wenn die Rettungsgasse überlebenswichtig ist, gibt es noch zu viele Personen, die nicht richtig über das Thema Bescheid wissen. „Man merkt, das kommt so nach und nach beim Verkehrsteilnehmer an. Es wird etwas besser, aber die Situation als gut zu bezeichnen, wäre total überzogen“, erklärt Batschauer. „Wir haben nach wie vor Probleme in der Testphase, wo die Fahrzeuge auf den Stau zufahren. Bereits dort sollte die Rettungsgasse gebildet werden und nicht erst dann, wenn die Rettungsfahrzeuge im Rückspiegel zu sehen und und auch zu hören sind“, so der Polizist. „Das funktioniert also wirklich immer noch nicht richtig gut.“

Keine Rettungsgasse bei zu wenig Platz

Autofahrer sollen sich allerdings mit dem Bilden einer Rettungsgasse nicht selbst in Gefahr bringen. „Wo kein Platz vorhanden ist, um eine Rettungsgasse zu bilden, dort kann sie nicht gebildet werden“, führt Batschauer aus. „Also so weit geht das Gesetz nicht. Aber dort, wo genügend Platz vorhanden ist, um die Rettungsgasse zu bilden, dort hat er sie zu bilden.“

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