Lebenshilfen legen Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz wegen Diskriminierung ein

05. Oktober 2022 , 16:50 Uhr

Karlsruhe (pm/ms) – Die Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH (HWK) und die Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen Bruchsal-Bretten e.V. haben heute eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das am 1. Oktober in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz (InfSchG) eingelegt sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt.

„Infektionsschutzgesetzt diskriminiert Menschen mit Behinderung“

In der seit 1. Oktober geltenden Fassung des Infektionsschutzgesetzes wird die Eingliederungshilfe Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gleichgestellt. Konkret heißt das, dass Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) tätig sind, durchgängig eine FFP2-Maske tragen müssen – unabhängig von der Abstandssituation und den bereits vor Ort umgesetzten Hygienemaßnahmen. Menschen mit Behinderung, die in besonderen Wohnformen leben, müssen nach dem geltenden Infektionsschutzgesetz in gemeinschaftlich genutzten Räumen ebenfalls eine FFP2 Maske tragen.

„Regelung ist fragwürdig“

„Diese Regelungen sind unwürdig und diskriminierend, weil sie auf die Behinderung abstellen“, erklärt Markus Liebendörfer, Vorstand der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten. Die Vulnerabilität eines Menschen mit geistiger Behinderung sei jedoch nicht grundsätzlich größer als bei anderen Menschen. Ebenso läge in Werkstätten und Wohnheimen keine erhöhte Infektionsgefahr vor. „Aus unserer Sicht muss in einer WfbM die Corona-Arbeitsstätten-Verordnung gelten, die keine generelle Masken- und Testpflicht erfordert, sondern je nach spezifischer Gefährdungsbeurteilung entsprechende Maßnahmen vorsieht, so wie es bislang mit Erfolg gehandhabt wurde“, so Liebendörfer. Zudem orientiere sich das Gesetz nicht an der aktuellen epidemischen Lage, sondern an präventiven Vorgaben.

16 Stunden Maske tragen am Tag

Menschen mit Behinderung , die in besonderen Wohnformen leben und in einer Werkstatt arbeiten bzw. eine Fördergruppe gehen, müssten ab sofort bis zu 16 Stunden am Tag eine FFP2-Maske tragen, um damit die Verbreitung der Cocid-19 Infektion zu verhindern und die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems zu gewährleisten.

„Dies stellt im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Gruppen und Arbeitsstätten eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung dar, die im eklatanten Widerspruch zum gesetzlich verbrieften Recht auf gleichberechtigte Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung steht“, betont HWK-Hauptgeschäftsführer Michael Auen. Vor diesem Hintergrund könne man als Organisation der Eingliederungshilfe, die sich am Bundesteilhabegesetz zu orientieren habe, die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes nicht guten Gewissens umsetzen und habe neben der Verfassungsbeschwerde einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt.

Anzeige
Diskriminierend HWK Lebenshilfe Menschen mit Behinderung Verfassungsbeschwerde

Das könnte Dich auch interessieren

11.03.2026 PopUp-Store in Karlsruhe soll Lust auf die Berufswahl machen Karlsruhe (pm/dk) - Berufe entdecken, Fragen stellen und Ausbildung interaktiv erleben: In Karlsruhe startet der 3. PopUp-Store zur Berufsorientierung. Drei Tage lang gibt es am Rondellplatz Mitmachaktionen, Beratung und digitale Angebote für Jugendliche. 05.05.2026 B2Run Karlsruhe 2026: Firmenlauf mit Stadion-Feeling im Wildpark Karlsruhe (pm/dk) - Runter vom Bürostuhl, rein in die Laufschuhe: Am Donnerstag, 7. Mai 2026, wird Karlsruhe wieder zur großen Laufarena. Beim B2Run Karlsruhe geht es für die Teilnehmenden durch den Schlossgarten, rund um das Schloss und am Ende mit Gänsehaut in den BBBank Wildpark. 04.05.2026 Karlsruhe: 43-Jähriger nach Flucht in fremde Wohnung festgenommen Karlsruhe (pol/dk) - Großer Polizeieinsatz am Montagmittag in der Karlsruher Südstadt: Ein 43-jähriger Mann ist vor einer Polizeikontrolle in eine fremde Wohnung geflüchtet. 04.05.2026 Steine und Ast von Brücke auf A5 geworfen Karlsruhe (dpa/dk) - Unbekannte haben bei Karlsruhe mehrere Steine und einen großen Ast von einer Brücke auf die A5 geworfen. Mehrere Autos wurden beschädigt, drei Fahrzeuge konnten danach nicht mehr weiterfahren. Verletzt wurde nach Polizeiangaben niemand.