Baden-Württemberg (pm/dk) – Bis zum 15. Februar 2026 sollten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl am 8. März erhalten haben. Doch was, wenn der Brief nicht im Briefkasten lag? Die Landeswahlleiterin Cornelia Nesch gibt Hinweise, wie Ihr trotzdem wählen könnt.
Wer im Wählerverzeichnis seiner Gemeinde eingetragen ist, kann auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen.
Wichtig: Am Wahlsonntag einfach den Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal bringen. Die Wahl ist auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung möglich.
Wer unsicher ist, welchem Wahllokal er zugeordnet ist, kann sich bei seiner Wohnortgemeinde informieren.
Auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ohne Wahlbenachrichtigung möglich.
Das geht:
Wer die Unterlagen persönlich im Rathaus beantragt, kann die Briefwahl direkt vor Ort ausüben und den Wahlbriefumschlag gleich bei der Gemeinde abgeben. So ist sichergestellt, dass die Stimmen zählen.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt, muss folgende Daten angeben:
Sollen die Unterlagen an eine andere Adresse als die Meldeadresse des (Haupt-)Wohnsitzes geschickt werden, muss auch diese Adresse im Antrag stehen.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Das gilt auch für Ehepartner, Kinder oder nahe Angehörige.
Wer sich die Briefwahlunterlagen per Post zusenden lassen möchte, sollte sie jetzt zeitnah beantragen. So bleibt genügend Zeit für den Versand und für die rechtzeitige Rücksendung des Wahlbriefs.