Landesregierung verbietet Abholangebote im Handel

15. Dezember 2020 , 13:05 Uhr

Stuttgart/Mainz (pol/lk) – Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat sich darauf verständigt, Abholangebote im Handel während des harten Corona-Lockdowns von diesem Mittwoch an bis 10. Januar zu verbieten. Dagegen dürfen die Händler weiter selber liefern oder liefern lassen, wie das grün-schwarze Kabinett am Dienstag in Stuttgart beschloss. In der Südpfalz sind Abholdienste dagegen erlaubt.

Abholservice verboten, Lieferdienste erlaubt

In Baden-Württemberg wolle man lange Schlangen vor den Geschäften und damit zusätzliche Kontakte unbedingt vermeiden, sagte ein Regierungssprecher am Dienstag der dpa zu dem Verbot des sogenannten Click&Collect-Service. Daher dürfen Händler rund um Karlsruhe, Pforzheim, Rastatt und Bruchsal keine Abholangebote anbieten. Lieferdienste sind aber erlaubt. Vor allem das CDU-geführte Wirtschaftsministerium hatte sich für Abholangebote stark gemacht. Im Zuge des Lockdowns müssen die meisten Händler – mit Ausnahme der Lebensmittelgeschäfte – schließen.

Vorbestellungen bei Pfälzer Baumärkten möglich

Geschäfte in Rheinland-Pfalz, die wegen des Lockdowns ab morgen geschlossen sind, dürfen Abhol-, Liefer- und Bringdienste anbieten – wenn die Kunden die Ware vorher bestellt haben. Auch Baumärkte dürften nach vorheriger Bestellung abholen lassen, liefern oder bringen. Am Morgen hatte es von der Landesregierung zunächst geheißen, Baumärkte seien ohne Ausnahme geschlossen. Dies wurde nun teilweise revidiert. In Rheinland-Pfalz bleiben die Baumärkte für selbstständige Handwerker ebenfalls geschlossen. Sie könnten wie normale Kunden die Vorbestellung nutzen oder sich im Großhandel eindecken, der geöffnet bleibe, hieß es.

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