Landesregierung hält an 2G-Regel im Einzelhandel fest

20. Januar 2022 , 10:45 Uhr

Stuttgart (dpa/lk) – Im Einzelhandel müssen Menschen im Südwesten weiter einen 2G-Nachweis zeigen. Die Regierung hält auch nach dem Urteil in Bayern an ihrer Regelung fest. Wirtschaftsverbände fordern dagegen mit Nachdruck einheitliche Vorgaben im Umgang mit der Corona-Pandemie. Befürchtet werde zum Einen ein Einkaufstourismus in den Grenzregionen beider Länder. Zum Anderen sei der Einzelhandel kein Pandemietreiber.

Eilantrag vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen

Die 2G-Regel im Einzelhandel zur Eindämmung der Corona-Pandemie soll nach dem Willen der Landesregierung auch nach dem Ende der Vorgabe in Bayern bestehen bleiben. Wirtschaftsverbände erhöhen dagegen den Druck und fordern eine umgehende Aussetzung der 2G-Regelung im Südwesten. Das Staatsministerium in Stuttgart teilte am Donnerstag mit Blick auf die Vorgaben im Südwesten und die Überprüfung durch den VGH in Mannheim mit: „Einen entsprechenden Eilantrag hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) erst am 12. Januar erneut zurückgewiesen und unsere Vorgaben für die 2G-Regel insofern bestätigt.“

Bayern hatte zuvor 2G im Einzelhandel gekippt

Zudem wies das Ministerium darauf hin, die jüngste Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs beruhe allein auf einer nicht hinreichend bestimmten Reichweite der angegriffenen Regelung in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Problem sei damit die konkrete Umsetzung der 2G-Regel. Das könne nicht ohne Weiteres auf die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg übertragen werden. Im Südwesten gilt für den Einzelhandel derzeit 2G – Zutritt haben somit nur Geimpfte oder Genesene. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die sogenannte 2G-Regel im Einzelhandel am Mittwoch vorläufig außer Vollzug gesetzt, woraufhin Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann ankündigte, 2G im Handel komplett auszusetzen.

VGH soll in Kürze über Schwellenwerte entscheiden

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim soll in Kürze über mehrere Anträge gegen das Abweichen von den bisherigen Schwellenwerten für Einschränkungen entscheiden. Davon wären unter Umständen auch 2G-Vorgaben im Handel und anderen Bereichen betroffen.

Wirtschaft erhöht den Druck

Der Handelsverband Baden-Württemberg forderte angesichts des Urteils in Bayern, die Landesregierung müsse nun unverzüglich nachziehen und die 2G-Regel im Einzelhandel mit sofortiger Wirkung aussetzen. „Es ist unserenKunden nicht zu erklären, warum im benachbarten Bayern der Einkauf ohne Nachweis möglich ist, bei uns jedoch nicht“, teilte Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann mit. Sie fürchtet, dass Menschen im Grenzgebiet von Bayern und Baden-Württemberg nun zum Einkauf in den Freistaat fahren. „Der daraus entstehende wirtschaftliche Schaden wäre für viele Händler nicht mehr verkraftbar.“

Auch der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag sprach sich für die Abschaffung der 2G-Regel aus. Man fürchte sonst in den Grenzregionen einen „wettbewerbsverzerrenden Einkaufstourismus“, teilte der Verband am Donnerstag mit.

https://www.die-neue-welle.de/display-news/nach-gerichtsurteil-ihks-plaedieren-fuer-wegfall-der-2g-regelung-in-baden-wuerttemberg

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