Baden-Württemberg lockert Corona-Regeln weiter

03. Juni 2021 , 17:13 Uhr

Stuttgart (pm/dpa/bo) – In Baden-Württemberg geht die Zahl der täglichen Neuinfektionen in vielen Stadt- und Landkreisen zurück, die 7-Tage-Inzidenzen sinken. Vor diesem Hintergrund wurde heute eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Diese tritt ab Montag, 7 Juni in Kraft.

Neue Stufe bei Inzidenz 35

In vielen Regionen im Südwesten können die Corona-Regeln ab der kommenden Woche weiter gelockert werden – sofern die Infektionszahlen dauerhaft niedrig bleiben. So muss man sich etwa für den Besuch im Biergarten oder im Freibad nicht mehr vorab testen oder einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen. Voraussetzung ist, dass die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 35 bleibt. Eine entsprechende neue Verordnung beschloss die Landesregierung am Donnerstag. Für das Unterschreiten des Schwellenwertes 35 gab es bislang gar keine Vorgaben. Die Stufe wurde neu eingeführt. Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche an.

Feiern mit 50 Personen erlaubt

Die neuen Regeln erlauben zudem unter anderem auch wieder Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen, die dazu allerdings alle ein aktuelles negatives Testergebnis oder einen Impf- oder Genesenen-Nachweis mitbringen müssen. Für Messen, Ausstellungen oder Kongresse werden die Flächenvorgaben je Besucher etwas reduziert. Bei Sport- oder Kulturveranstaltungen im Freien sind bis zu 750 Besucher erlaubt.
Die Grenze von 35 wurde zuletzt in etwa einem Drittel der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg unterschritten.

Gesundheitsminister Manne mahnt trotz Lockerungen zur Vorsicht

„Es besteht Anlass zur Hoffnung, die Zahl der Geimpften steigt und auch die Inzidenzen sinken. Es könnte ein unbeschwerter Sommer werden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Dennoch sollte uns allen klar sein, dass wir noch mitten in der Pandemie sind. Wir sind noch nicht über den Berg. Die neue Corona-Verordnung enthält deshalb zwar Erleichterungen in vielen Bereichen, doch sind diese immer abhängig vom Infektionsgeschehen. Es gilt: Öffnen mit Umsicht und Vorsicht. Einmal mehr sind wir alle gefragt, mit den Lockerungen verantwortungsvoll umzugehen. Wie sich die Pandemie über den Sommer entwickelt, haben wir alle zum großen Teil selbst in der Hand.“

Anzeige

Das könnte Dich auch interessieren

17.12.2025 Missbrauch von Kindern per Livestream – Cybercrime-Zentrum Karlsruhe ermittelt Karlsruhe (dpa/tk) - Ein Mann aus Baden-Württemberg soll sexuellen Missbrauch von Kindern auf den Philippinen in Auftrag gegeben haben, um die Taten im Livestream zu verfolgen. Er wurde festgenommen, wie das Cybercrime-Zentrum in Karlsruhe mitteilte. 17.12.2025 Auto von Straßenbahn in Mühlburg mitgeschleift Karlsruhe (er24/tk) - Ein Autofahrer hat beim Wendemanöver in Mühlburg eine Straßenbahn übersehen. Der Zug erfasst das Fahrzeug. Glücklicherweise wird niemand verletzt. 16.12.2025 Einsatz in Karlsruhe: Wohnung von mutmaßlichem IS-Anhänger durchsucht Karlsruhe (dpa/dk) - Früher Morgen, mehrere Durchsuchungen, ein sichergestelltes Handy – und am Ende kommt der Verdächtige wieder frei: In Karlsruhe hat das Landeskriminalamt Baden-Württemberg die Wohnung eines mutmaßlichen IS-Anhängers durchsucht. Hintergrund sind Hinweise auf mögliche Anschlagspläne. 16.12.2025 Prozess gegen Axel Fischer: Gericht verliert Geduld – Zwangsuntersuchung angeordnet Karlsruhe (dpa/dk) - Der Korruptionsprozess gegen den früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer entwickelt sich zunehmend zur Geduldsprobe für das Gericht. Weil der Angeklagte erneut nicht zur Verhandlung erschienen ist, greift das Oberlandesgericht München jetzt zu schärferen Mitteln: Ein gerichtlich bestellter Gutachter soll klären, ob Fischer überhaupt noch verhandlungsfähig ist. Zwischenzeitlich musste sogar die Polizei eingeschaltet werden.