Landau (pm/dk) – Das Landgericht Landau in der Pfalz hat im sogenannten Raserprozess ein neues Urteil gesprochen. Die 4. Strafkammer verurteilte den inzwischen 25-jährigen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von drei Jahren. Außerdem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein eingezogen.
Dem Mann wurde zur Last gelegt, zur Tatzeit als 19-Jähriger durch rücksichtsloses und gefährliches Überholen bei Aquaplaning und deutlich zu hoher Geschwindigkeit einen schweren Unfall verursacht zu haben. Dabei starben zwei seiner Mitfahrer, zwei weitere wurden schwer verletzt.
Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und eines vorsätzlichen verbotenen Straßenrennens schuldig gemacht hat.
Schon die 3. Strafkammer des Landgerichts Landau hatte den Angeklagten am 21. Dezember 2023 unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil jedoch mit Beschluss vom 4. Dezember 2024 teilweise auf. Grund waren aus Sicht des BGH unzureichende Feststellungen zur sogenannten inneren Tatseite, also zur Frage, ob der Angeklagte grob fahrlässig oder mit bedingtem Vorsatz gehandelt hatte. Das Verfahren wurde deshalb an eine andere Kammer zurückverwiesen.
Die 4. Strafkammer führte eine erneute und vertiefte Beweisaufnahme durch und traf eigene Feststellungen. Danach kam sie zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte in Bezug auf ein sogenanntes Alleinrennen – also das Fahren mit dem Ziel, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen und dabei grob verkehrswidrig und rücksichtslos zu handeln – zumindest bedingten Vorsatz hatte. Hinsichtlich des Todes der beiden Mitfahrer und der schweren Verletzung eines weiteren Opfers wertete das Gericht sein Verhalten als grob fahrlässig.
Wegen der langen Dauer des Verfahrens werden dem Angeklagten laut Gericht fünf Monate Freiheitsstrafe als bereits vollstreckt angerechnet. Zusätzlich werden ihm weitere 50 Tage angerechnet, weil er Auflagen aus einem ursprünglich fehlerhaft erlassenen Strafbefehl erfüllt hatte, mit dem das Verfahren begonnen hatte.