Baden-Württemberg (dpa/dk) – Messer und andere Waffen sollen künftig im öffentlichen Nahverkehr in Baden-Württemberg verboten sein. Das hat Innenminister Thomas Strobl (CDU) angekündigt. Eine entsprechende Verordnung bringt er ins Landeskabinett ein, wie die Deutsche Presse-Agentur erfahren hat. Ziel ist es, die Sicherheit in Bussen und Bahnen zu erhöhen – gerade angesichts steigender Gewaltvorfälle mit Messern.
Bislang konnten Bahnunternehmen Waffenverbote lediglich in ihren Geschäftsbedingungen festlegen. Die Konsequenzen bei Verstößen waren allerdings gering – meist drohten lediglich ein Platzverweis oder das Einziehen des Gegenstands. Künftig soll es ein landesweit einheitliches Waffen- und Messerverbot im Nahverkehr geben, verankert in einer Rechtsnorm.
„Gerade im ÖPNV, wo in Bussen und Bahnen viele Menschen auf engstem Raum zusammenkommen, sind Messerangriffe besonders gefährlich“, sagt Strobl. „Das nun beschlossene Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ist daher ein weiterer wichtiger Schritt, um die Sicherheit der Menschen im öffentlichen Raum weiter zu erhöhen.“
Ausgenommen vom Verbot sind Rettungsdienste, Feuerwehr sowie Zivil- und Katastrophenschutz, wenn sie im Einsatz sind. Auch Jäger, Fischer, Brauchtumspfleger und Sportler dürfen unter bestimmten Bedingungen weiterhin Messer mitführen – allerdings nur im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit.
Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) begrüßt den Vorstoß: „Die Sicherheit unserer Fahrgäste steht an erster Stelle.“ Schon heute seien auf stark frequentierten Strecken Zugbegleiter und Sicherheitspersonal im Einsatz. Zusätzlich helfen Videoüberwachung, Bodycams und Schulungen dabei, das Sicherheitsempfinden zu stärken und Straftaten aufzuklären.
Im Jahr 2023 registrierte die Polizei in Baden-Württemberg 222 Messerangriffe im Nahverkehr. Seit Beginn der statistischen Erfassung 2022 ist die Zahl um 16,8 Prozent gestiegen. Besonders häufig handelte es sich laut Innenministerium um Bedrohungen und gefährliche Körperverletzungen.
Neben dem landesweiten Verbot will das Land auch den Kommunen mehr Spielraum geben: Städte und Landkreise sollen künftig selbstständig Messerverbotszonen einrichten dürfen – unabhängig von Messerart und Klingenlänge. Voraussetzung sind bestimmte gesetzliche Grundlagen, die erfüllt sein müssen.