Karlsruhe/Kronau (pol/lk) – Am Donnerstag hat es gleich zwei Festnahmen nach versuchten Tötungsdelikten gegeben. In Karlsruhe ein 32 Jahre alter Mann nach einem versuchten Totschlag festgenommen worden. Er soll einen anderen Mann mit einer Machete angegriffen haben. Und ein 25-jähriger Mann wurde in Kronau festgenommen. Der junge Mann soll den Großvater seiner Lebensgefährtin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben.
Am Donnerstagmorgen wurde ein 32 Jahre alter Mann in der Karlsruher Südstadt vom Spezialeinsatzkommando Baden-Württemberg in der Karlsruher Südstadt festgenommen. Er soll bereits am 24. November vor seiner Wohnung einen 48 Jahre alten Mann mit einer Machete angegriffen und damit in Richtung Kopf geschlagen haben. Das Opfer konnte die Schläge mit den Armen abwehren und flüchten, nur so kam es nicht zu tödlichen Verletzungen. Allerdings erlitt der Mann erhebliche Verletzungen an den Händen.
Erst einige Tage später erstattete das Opfer Anzeige bei der Polizei. Weitere Ermittlungen erhärteten schließlich den Tatverdacht gegen den bereits einschlägig vorbestraften und polizeibekannten 32-Jährigen. Der wurde auf Antrag des Haftrichters in Untersuchungshaft gebracht und schweigt bislang zu den Vorwürfen. Das Tatmotiv ist noch völlig unklar. Bislang war auch nicht zu klären, ob beide Beteiligte sich zuvor kannten. Die weiteren Ermittlungen dauern hierzu noch an.
Ein 25 Jahre alte Italiener lebt seit etwa zwei Monaten bei der Familie seiner Lebensgefährtin in Kronau. Am Donnerstagnachmittag soll er in die Wohnung des Großvaters gegangen sein. Dort habe er den 84-Jährigen unter einem Vorwand ins Schlafzimmer gelockt und ihn anschließend bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Danach sei er zurück in die Wohnung der Familie gegangen.
Der 84-Jährige erwachte einige Zeit später aus seiner Bewusstlosigkeit und konnte die Familie verständigen. Er wurde in einem Krankenhaus ärztlich versorgt. Der Beschuldigte konnte in der Wohnung festgenommen werden. Er wird heute noch einem Haftrichter vorgeführt. Bei den weiteren Ermittlungen muss auch untersucht werden, ob bei dem Mann eine psychische Erkrankung zugrunde liegt. Er wird noch heute einem Haftrichter vorgeführt.