Calw (pm/tk) – Ein paar Regentage reichen nicht aus – die Pegel vieler Flüsse und Bäche in der Region bleiben bedenklich niedrig.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sehr niedrigen Wasserstände in den Gewässern des Landkreises schränkt das Landratsamt Calw ab sofort bis 15. Oktober den Gemeingebrauch ein. Das bedeutet konkret: Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Quellen, Seen und Teichen) im Rahmen des Gemeingebrauchs sind in diesem Zeitraum in allen Kommunen des Landkreises verboten.
Lediglich das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie Gießkannen und Eimern und die Wasserentnahme zum Tränken von Vieh in geringen Mengen ist noch zulässig.
Das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen, z.B. zum Zweck der Entnahme, ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Die niedrigen Pegelstände bedrohen die Ökosysteme der Gewässer und Fischbestände sowie (Wasser-) Pflanzen sind gefährdet. Daher appellieren wir an das Verantwortungsbewusstsein aller, Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zu unterlassen bzw. auf ein Minimum zu beschränken und Wasser (auch Trinkwasser) einzusparen, wo es nur geht.
Vielen Dank für Eure Mithilfe zum Schutz unserer Gewässer! Die Rechtsverordnung zur Beschränkung der Ausübung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern im Landkreis Calw kann auf der Website des Landkreises Calw www.kreis-calw.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.