Kontaktregeln über Ostern in Baden-Württemberg werden noch geklärt

25. März 2021 , 10:36 Uhr

Stuttgart (dpa/lk) – Nach dem Rückzieher bei der Osterruhe ist noch unklar, welche Kontaktbeschränkungen in Baden-Württemberg über die Feiertage gelten.

Zwei Haushalte mit fünf Personen noch nicht sicher

„Das wird noch geklärt“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Donnerstag in Stuttgart. In dem Beschluss von Bund und Länder vom frühen Dienstagmorgen hatte es geheißen, dass sich während des Oster-Lockdowns zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen dürfen. Kinder bis 14 Jahre sollten nicht mitgezählt werden.

Möglicherweise gelte Kontaktregeln der Notbremse

Nachdem die Osterruhe aber am Mittwoch gekippt wurde, ist nicht klar, ob über die Feiertage nun die Kontaktregeln der Notbremse gelten. Das würde bedeuten, dass sich in Kreisen mit über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in einer Woche nur ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen darf. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt.

Soll bis Freitag geklärt werden

Dem Vernehmen nach soll diese Frage bis diesen Freitag geklärt sein. In Bayern sollen auch über Ostern die strengen Kontaktregeln gelten. Wie in Baden-Württemberg sind aber Gottesdienste erlaubt, wenn die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.

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