Klettern am Battertfelsen in Baden-Baden nicht mehr das ganze Jahr verboten

30. Juli 2025 , 14:50 Uhr

Baden-Baden (pm/svs) – Der jahrelange Streit um die Nutzung der Badener Wand am Battert in Baden-Baden ist beigelegt. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Argumente des Deutschen Alpenvereins (DAV) anerkannt und die ganzjährige Sperrung des traditionsreichen Kletterfelsens für unverhältnismäßig erklärt. Somit gilt nun wieder das zeitlich befristete Betretungsverbot der Badener Wand vom 15. Januar bis zum 31. Juli.

Gericht sieht menschliche Störung nicht als Hauptursache

Das Gericht bestätigte, dass der geringe Bruterfolg des Wanderfalken an der Badener Wand nicht ausschließlich auf menschliche Aktivitäten zurückzuführen ist. Laut einem vom DAV in Auftrag gegebenen Gutachten beeinflussen auch andere Faktoren die Brut, etwa der am Battert nachgewiesene Uhu – ein natürlicher Feind des Wanderfalken.

„Wir sind extrem erleichtert, dass dieser kräftezehrende Streit ein glimpfliches Ende gefunden hat“, so DAV-Vizepräsident Wolfgang Arnoldt nach der Verhandlung. Auch Michelle Müssig, stellvertretende Vorsitzende des DAV-Landesverbands Baden-Württemberg, zeigt sich zuversichtlich: „Jetzt können wir auch an der Badener Wand zu sinnvollen Maßnahmen für den Schutz von Felsbrütern zurückkehren und gleichzeitig dieses traditionsreiche Klettergebiet erhalten.“

Erfolgsmodell befristete Sperrungen

Seit über 30 Jahren setzt der DAV auf lokal abgestimmte Kletterkonzeptionen mit befristeten Sperrungen während sensibler Brutzeiten. Diese seien in der Kletterszene akzeptiert und hätten sich deutschlandweit bewährt, betont Marc Stannartz, zuständig für Kletterkonzeptionen beim DAV. Ein Beispiel: Am Gelben Fels in Baden-Württemberg flogen 2024 und 2025 insgesamt sieben Jungvögel aus – dank gezielter Sperrzeiten.

Kritik an ganzjähriger Sperrung

Die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe im Jahr 2022, die Badener Wand dauerhaft zu sperren und Infrastruktur wie Haken zu entfernen, hatte für massiven Widerstand gesorgt. Neben dem DAV protestierte auch die Bürgerinitiative „100 % Battert“. Der Vorwurf: Die Maßnahme sei überzogen, naturfachlich nicht ausreichend begründet und gefährde den Zugang zu weiteren Klettergebieten.

Das Verwaltungsgericht stellte sich nun auf die Seite der Kläger und bestätigte damit auch die Wirksamkeit der bestehenden Kletterkonzepte. „Das Urteil ist nun auch eine rechtliche Bestätigung, dass unsere Kletterkonzeptionen wirken, dass wir es schaffen, Naturschutz und Sport zusammenzubringen“, so Stannartz.

Blick nach vorn: Runder Tisch soll Regelung erarbeiten

Der DAV sieht im Urteil nicht nur einen Sieg, sondern auch einen Auftrag. Die Zusammenarbeit im Rahmen des „Runden Tisch Battert“ soll wieder aufgenommen werden, um künftig gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten. „Die Entscheidung ist für uns ein Ansporn, auch weiterhin Naturschutz und Klettersport am Battert in Einklang zu bringen“, betont der Landesverband.

 

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