Wörth/Neupotz (pol/dk) – In Wörth und Neupotz gehen die Ermittler aktuell mehreren Meldungen nach, bei denen Kinder von Erwachsenen angesprochen worden sein sollen. Die Polizei nimmt die Hinweise ernst, betont aber zugleich, dass nicht jeder Fremde, der ein Kind anspricht, Böses im Sinn hat.
Am 20. November 2025 soll gegen 8:30 Uhr ein 10-jähriger Junge in der Hans-Martin-Schleyer-Straße in Wörth, auf Höhe der S-Bahnhaltestelle Bienwaldhalle, von einem Mann angesprochen worden sein. Der Mann soll zuvor aus einem schwarzen Sprinter ausgestiegen sein und dem Kind Böller und Süßigkeiten angeboten haben.
Am 28. November 2025 wurden dann ein 11-jähriges Mädchen und ein 8-jähriger Junge in der Dorschbergstraße in Wörth von einer Frau aus einem Auto heraus angesprochen. Sie sollen gefragt worden sein, ob sie zur Schule gefahren werden möchten.
Am 30. November 2025 meldeten zudem zwei Jugendliche, dass sie auf dem Parkplatz der Grundschule in Neupotz auf eine Frau getroffen seien, die nach ihrer Einschätzung als Verdächtige der Fälle aus Wörth in Frage kommen könnte. Die beiden Mädchen hatten über soziale Medien von den Ereignissen erfahren. Die in Frage kommende Frau konnte von der Polizei ermittelt und kontrolliert werden.
Nach aktuellem Ermittlungsstand ist ein Zusammenhang zwischen den beiden zuerst genannten Fällen noch unklar und Gegenstand laufender Ermittlungen. Ein Zusammenhang zwischen den Fällen aus Wörth und der kontrollierten Frau in Neupotz ist nach Angaben der Polizei derzeit nicht erkennbar. Bislang fahndete die Polizei Wörth überwiegend mit zivilen Kräften vor Schulbeginn nach möglichen Kinderansprechern.
Die Polizei stellt klar, dass sie solche Meldungen grundsätzlich ernst nimmt und umgehend Ermittlungen einleitet. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Meldungen über Kinder, die aus Fahrzeugen heraus oder sonst angesprochen werden, viele Eltern und Erziehungsverantwortliche beunruhigen – ohne dass hinter jedem Vorfall eine Straftat stehen muss.
Für Eltern und Bezugspersonen gibt es mehrere konkrete Empfehlungen, falls Kinder von solchen Situationen erzählen: Man soll das Kind zunächst ausdrücklich dafür loben, dass es sich anvertraut hat. Gleichzeitig rät die Polizei, Gerüchte zu vermeiden und keine Falschinformationen zu verbreiten, insbesondere nicht über soziale Netzwerke. Bei der eigenen Meinungsbildung solle man sich auf gesicherte Quellen verlassen.
Wichtig ist außerdem, jeden Verdachtsfall bei der Polizei zu melden – über den Notruf 110 ist sie rund um die Uhr erreichbar. Eltern werden dazu aufgerufen, ihre Kinder auf solche Situationen vorzubereiten, gemeinsame Verhaltensregeln für Schulweg und Freizeit festzulegen und Kinder möglichst nicht allein, sondern in kleinen Gruppen zur Schule oder zum Spielplatz gehen zu lassen. Pünktlichkeit kann dabei helfen, planbare Wege und Zeiten beizubehalten.
Die Polizei bittet: Verdächtige Sachverhalte sollen sofort der zuständigen Dienststelle oder über den Notruf gemeldet werden. Nur dann können Ermittlungen aufgenommen werden – die Polizei verspricht, jedem Hinweis nachzugehen.