Keine Staatshaftung wegen Corona-Auftrittsverbot für Berufsmusiker

03. August 2023 , 10:52 Uhr

Karlsruhe (dpa) – Das Land Baden-Württemberg muss nicht für Einnahmeverluste haften, die einem Berufsmusiker wegen corona-bedingter Auftrittsverbote entstanden sind. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

BGH urteilt nach bewährter Linie

Der BGH folgte damit seiner bisher vertretenen Linie, nach der es eine Staatshaftung wegen der Coronaregelungen stets abgelehnt hatte. Leben und Gesundheit der Bevölkerung stehen demnach über dem Recht des Einzelnen auf persönliche Freiheit und ungehinderte Ausübung seines Berufes.

Musiker ist enttäuscht

«Leben und Gesundheit der Kultur sind nicht geschützt worden», sagte der sichtlich enttäuschte Musiker Martin Kilger, der die Klage eingereicht hatte. Auch in den Vorinstanzen war er gescheitert. Nach eigenen Worten war der 47-jährige Kilger der bundesweit erste Musiker gewesen, der auf Entschädigung klagte. Den Weg zum Bundesverfassungsgericht wolle er sich vorbehalten, sagte er.

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