Karlsruhe/ Rheinmünster (pol/svs) – Der Karlsruher Zoll hat am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden einen ungewöhnlichen Fund gemacht: Im Gepäck eines 43-jährigen Reisenden, der aus Ägypten zurückkehrte, haben die Beamten mehrere geschützte Korallenstücke entdeckt– und das ganz ohne Tauchgang.
Verdächtig wurde der Koffer durch auffällige Strukturen beim Röntgenscan. Bei der genaueren Kontrolle kamen 23 Stücke von geschützten Steinkorallen sowie zwei Schneckengehäuse zum Vorschein. Diese stehen unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) und dürfen nur mit Genehmigung eingeführt werden.
„Solche Souvenirs mögen im ersten Moment harmlos erscheinen, doch das Mitbringen geschützter Arten kann schwerwiegende Folgen für die Natur und die Artenvielfalt haben“, warnt Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe. „Wir appellieren an alle Reisenden, sich vor dem Urlaub über die geltenden Bestimmungen zu informieren und keine geschützten Tiere oder Pflanzen – oder Teile davon – mit nach Hause zu bringen.“
Da der Reisende keine erforderlichen Genehmigungen vorlegen konnte, wurden die Korallen beschlagnahmt. Gegen ihn wird nun ein Verfahren eingeleitet.