Kavaliersdelikt oder Straftat? Streit ums Schwarzfahren

05. April 2024 , 06:24 Uhr

Für die einen ist es ein Kavaliersdelikt, für die anderen eine Straftat: Schwarzfahren in Bussen und Bahnen. Der Karlsruher Gemeinderat ist dafür, das Fahren ohne Ticket zu entkriminalisieren. Das plant auch Bundesjustizminister Marco Buschmann. Beim baden-württembergischen Städtetag und den Verkehrsverbünden stößt das aber auf Ablehnung. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer warnt: «Der Ehrliche ist dann der Dumme.»

Schwarzfahrern droht Gefängnis

Wer sich eine Fahrt ohne Ticket «in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten», muss nach Paragraf 265a Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen. Ins Gefängnis kommen jedoch die wenigsten. Nach Angaben des baden-württembergischen Justizministeriums verbüßten zum Stichtag 25. Mai 2023 im Land zwölf Gefangene eine Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens. Verstöße werden zudem vor Ort unterschiedlich umgesetzt: In Karlsruhe wird erst dann jemand angezeigt, wenn er innerhalb von drei Jahren dreimal ohne gültigen Fahrschein erwischt wird.

Was könnte sich ändern?

Das Bundesjustizministerium will Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen. Ein Entwurf soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Eine Mehrheit von Linken, Grünen und SPD im Karlsruher Gemeinderat will schon vorher auf Anzeigen verzichten. Schwarzfahren wäre dann zwar noch immer rechtlich eine Straftat. Wenn die Karlsruher eine solche nicht mehr verfolgen, wäre das aber eine «faktische Entkriminalisierung», sagt Susanne Nusser, Verkehrsdezernentin des baden-württembergischen Städtetags. Auch in Düsseldorf, Bremen und Bremerhaven gibt es ähnliche Überlegungen.

In Karlsruhe pochen die Stadtverwaltung und die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) auf die bisherige Praxis. Bis zur Entscheidung des VBK-Aufsichtsrats im Mai ändert sich für Fahrgäste erstmal nichts. Selbst wenn es künftig keine Anzeigen mehr geben würde, könnte ein Schwarzfahrer dennoch zur Kasse gebeten werden – im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit.

Was spricht für eine Entkriminalisierung?

Niemand dürfe wegen Schwarzfahrens ins Gefängnis kommen, argumentieren die Befürworter. Wer ohne gültigen Fahrschein unterwegs ist, sei häufig arm oder in einer schwierigen Lebenssituation, betonen die Karlsruher Linken. Befürworter führen auch an, dass ein Verzicht auf Strafanzeigen Justiz und Ermittlungsbehörden entlasten würde.

Das jedoch könnte aus Sicht des CDU-geführten Stuttgarter Justizministeriums ein Trugschluss sein: Bei einer Ordnungswidrigkeit würden Zuständigkeiten nur auf die Verwaltungsbehörden verlagert – und für Generalstaatsanwaltschaften und Oberlandesgerichte könnte es bei Rechtsbeschwerden sogar Mehrbelastung bedeuten.

Was spricht dagegen?

Aus Sicht des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und des Städtetags sollte Schwarzfahren ein Straftatbestand bleiben. «Sonst zahlen die Rechtschaffenen für die mit, die gegen Regeln verstoßen. Jeder, der schwarz fährt, tut dies auf Kosten desjenigen, der neben ihm sitzt und gezahlt hat», so Dezernentin Nusser. Oder, wie es der Tübinger OB Palmer ausdrückt: «Der Ehrliche ist dann der Dumme.»

Bei einer Nichtverfolgung von Schwarzfahrern würden den Städten im Land nach Schätzung Nussers hohe zweistellige Millionenbeträge entgehen – Geld, das nach Ansicht des Landkreistags dringend gebraucht wird, um die Verkehrswende voranzutreiben. Fehlende Einnahmen müssten dann von der Allgemeinheit bezahlt werden – über höhere Ticketpreise oder über den städtischen Haushalt. Bei den unterlegenen Fraktionen im Karlsruher Gemeinderat wie CDU und Freie Wähler stößt eine Entkriminalisierung deshalb auf Unverständnis.

Wie groß ist das Problem?

Ohne Ticket ist zwar nur eine kleine Minderheit in Bussen und Bahnen unterwegs, doch die Folgen sind immens: So bedeutet eine Beanstandungsquote von etwa drei Prozent bei den Verkehrsbetrieben Karlsruhe (VBK) schon jetzt ein Einnahmeverlust von mehreren Millionen Euro. Bei einem Anzeigenverzicht würde nach Befürchtung der VBK die Zahl der Verstöße deutlich steigen. Der säumige Fahrgast könnte einfach türmen, weil Kontrolleure ihn dann nicht mehr zur Feststellung der Personalien festhalten dürften.

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