Karlsruher Richter: Kein Internet für Gefangene in Baden-Württemberg

12. Juli 2022 , 15:30 Uhr

Karlsruhe (dpa/lsw) – Ein Strafgefangener in Baden-Württemberg hat im Gefängnis grundsätzlich keinen Anspruch auf Zugang zum Internet. Das entschied das Oberlandesgericht  Karlsruhe  in einem jetzt veröffentlichten Beschluss. Damit folge das OLG gängiger Rechtsprechung, erläuterte ein OLG-Sprecher. Im konkreten Fall geht es um einen Häftling aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Freiburg.

Häftling legte Beschwerde ein

Er hatte beantragt, ein Tablet mit Internetzugang besitzen oder das Internet über eine «sichere Quelle» nutzen zu dürfen. Die JVA lehnte ab, der Mann wollte daraufhin vor dem Landgericht Freiburg eine Entscheidung darüber herbeiführen. Als das Gericht dies ablehnte, legte der Häftling Beschwerde vor dem Oberlandesgericht ein.

Geräte gefährden Sicherheit

Das OLG verwarf die Beschwerde. Computer und ähnliche Geräte seien schon wegen der damit verbundenen Speichermöglichkeiten generell geeignet, die Sicherheit und Ordnung in einer Justizvollzugsanstalt zu gefährden. Außerdem sei in Baden-Württemberg im Justizvollzugsgesetzbuch nur der Zugang zu Hörfunk und Fernsehen sowie Zeitungen und Zeitschriften geregelt. Ein Zugang zum Internet sei darin nicht vorgesehen.

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