Karlsruher Kultur-Einrichtungen wechseln ab November zu 2G

22. Oktober 2021 , 15:13 Uhr

Karlsruhe (pm/lk) – Zahlreiche Kultur-Einrichtungen in Karlsruhe entscheiden sich für eine 2G-Regelung ab November. Geimpfte und Genesene können dann Veranstaltungen ohne Maskenpflicht besuchen. Die neue Corona-Verordnung lässt das Modell 2G als Option in der Basis- und Warnstufe zu, in der Alarmstufe wird es Pflicht.

2G bei Veranstaltungen und im Theater

Einige Kultur-Einrichtungen in Karlsruhe lassen ab November nur noch Geimpfte oder Genesene zu ihren Veranstaltungen zu. Das hat der Verein Kulturring Karlsruhe mitgeteilt. Im Substage, der Alte Hackerei sowie den Kulturzentren Tempel und Tollhaus werden künftig entsprechende Nachweise verlangt. Auch die Theater Sandkorn, marotte und Jakobus-Theater schließen Ungeimpfte zunächst aus. Zwar falle dieser Schritt den Einrichtungen schwer. Doch die Vorteile durch die Planungssicherheit mit 2G überwiegen. Besucher können ohne Maskenpflicht Veranstaltungen besuchen. Das sei vor allem für die Reaktionen zwischen Künstler und Publikum wichtig. Außerdem sei die Zahl der Besucher mit Schnelltests zurückgegangen, seit diese kostenpflichtig sind.

Ausnahmen im Tollhaus und marotte

Ausnahmen angekündigt haben das Kulturzentrum Tollhaus, das insbesondere den Zugang zu gesellschaftspolitischen Veranstaltungen weiterhin nach der 3G-Regel gewähren will, und das marotte-Figurentheater, das bei seinen Kinderstücken bei 3G bleibt. Zumindest vorläufig bei der 3G Regel bleiben das Kulturhaus Mikado und das P-Acht in der Karlsruher Nordstadt, der Werkraum sowie der Stadtjugendausschuss, zu dem das Kulturring-Mitglied Jubez gehört. Wie alle anderen Kinos der Fächerstadt bleibt auch die Kinemathek bei der 3G-Regel.

Maskenpflicht fällt bei 2G-Regelung

Das Modell 2G der Corona-Verordnung des Landes sieht vor, dass bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren weiterhin der „Getestet-Status“ reicht, der durch Vorlage des Schülerausweises nachgewiesen wird. Auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, haben laut Corona-Verordnung weiterhin die Möglichkeit, die Veranstaltungen zu besuchen. Dazu muss ein tagesaktueller Coronatest und ein Attest, dass eine Impfung nicht möglich ist, vorgelegt werden.

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