Karlsruhe (pm/dk) – Der Haushalt der Stadt Karlsruhe für die Jahre 2026 und 2027 ist genehmigt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan bestätigt. Ganz ohne Einschränkungen läuft es aber nicht: Bei Krediten bleibt die bekannte Obergrenze bestehen, außerdem wurden eingeplante Verpflichtungsermächtigungen diesmal nicht genehmigt.
Für die Stadt Karlsruhe ist die Genehmigung des Doppelhaushalts 2026/2027 ein wichtiger Schritt. Nach Angaben der Stadt ist das Ergebnis unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gemeinsam von Gemeinderat und Stadtverwaltung erreicht worden.
Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und Finanzdezernentin Gabriele Luczak-Schwarz bedanken sich außerdem bei den Mitarbeitenden des Konzerns Stadt Karlsruhe – in der Stadtverwaltung genauso wie in den städtischen Gesellschaften.
Wie schon in den Vorjahren hat das Regierungspräsidium die in der Haushaltssatzung vorgesehenen Kreditermächtigungen nicht in voller Höhe genehmigt. Für 2026 waren 213,0 Millionen Euro vorgesehen, für 2027 218,0 Millionen Euro. Erlaubt wurden aber wieder nur maximal 200 Millionen Euro pro Jahr.
Das Regierungspräsidium begründet das mit der geringen Eigenfinanzierungskraft der Stadt Karlsruhe – die Behörde findet also, dass Karlsruhe finanziell nicht stark genug ist, um noch mehr Schulden zu machen. Gleichzeitig sei der Kreditbedarf für die geplanten Investitionen hoch, dazu komme ein bereits überdurchschnittlich hoher Verschuldungsgrad. Aus Sicht des Regierungspräsidiums ist deshalb auch eine grundsätzliche Überprüfung des Investitionsprogramms notwendig.
Neu ist eine weitere Verschärfung der Auflagen: Erstmals wurden die eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen nicht genehmigt. Betroffen sind 25,4 Millionen Euro im Jahr 2026 und 93,8 Millionen Euro im Jahr 2027. Die Stadt darf im Moment also nicht einfach schon heute verbindlich Geld für manche größere Projekte in den kommenden Jahren fest zusagen. Also: Projekte können dadurch schwieriger, später oder vielleicht auch nur eingeschränkt geplant werden.
Welche Folgen das für das Investitionsprogramm der Stadt Karlsruhe hat, wird laut Stadt jetzt geprüft.
Außerdem soll das seit 2021 weiterentwickelte Haushaltssicherungskonzept fortgeschrieben werden. Ziel ist es, das ordentliche Ergebnis der Haushaltsjahre 2026 und 2027 deutlich zu verbessern und bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums Ende 2030 ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis zu erreichen.
Dabei spielt laut Regierungspräsidium auch die Stärkung der Liquidität eine entscheidende Rolle.
Die Stadtverwaltung Karlsruhe prüft derzeit die Festsetzungen und Auflagen des Regierungspräsidiums.