Karlsruhe verlängert Waffen- und Messerverbotszone in der erweiterten Amalienstraße

10. März 2026 , 13:24 Uhr

Karlsruhe (pm/dk) – In Karlsruhe gelten in der erweiterten Amalienstraße weiter besondere Regeln: Die Stadt hat die Waffen- und Messerverbotszonenverordnung verlängert und die Geltungszeiten angepasst. Die Änderung ist seit dem 9. März 2026 in Kraft.

Verlängerung bis März 2027

Die Stadtverwaltung hat die Waffen- und Messerverbotszonenverordnung für die erweiterte Amalienstraße bis zum 9. März 2027 verlängert. Grundlage dafür ist die Einstufung des Gebietes als „gefährlicher Ort“ durch das Polizeipräsidium Karlsruhe nach § 27 Absatz 1 Nummer 3 Polizeigesetz Baden-Württemberg.

Auch diese Einstufung wurde bis zum 9. März 2027 verlängert. Deshalb musste die Verordnung entsprechend angepasst werden.

Diese Zeiten gelten jetzt

Für den Bereich der erweiterten Amalienstraße gilt das Verbot ab sofort zu folgenden Zeiten:

Montag bis Donnerstag jeweils von 16 bis 1 Uhr am darauffolgenden Tag.

Freitag und Samstag jeweils von 16 bis 7 Uhr am darauffolgenden Tag.

Marktplatz und Schlossplatz bleiben vorerst unverändert

Für den erweiterten Marktplatz und den Schlossplatz gilt die Regelung weiterhin bis derzeit 15. April 2026.

Der genaue Wortlaut der Änderungsverordnung sowie die komplette Verordnung mit den räumlichen Geltungsbereichen sind auf der Startseite der Homepage der Stadt Karlsruhe unter den Überschriften „Bekanntmachungen“ und „Stadtrecht“ zu finden.

Ausnahmen nur mit berechtigtem Interesse

Ausnahmen gelten weiter nur für Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. In der Rechtsverordnung sind dazu Fallkonstellationen genannt, zum Beispiel für Handwerker, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung mitführen.

Verstöße können teuer werden

Die Einhaltung der Verbotszonen wird regelmäßig von der Polizei kontrolliert. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

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