Karlsruhe (pm/dk) – In Karlsruhe gelten in der erweiterten Amalienstraße weiter besondere Regeln: Die Stadt hat die Waffen- und Messerverbotszonenverordnung verlängert und die Geltungszeiten angepasst. Die Änderung ist seit dem 9. März 2026 in Kraft.
Die Stadtverwaltung hat die Waffen- und Messerverbotszonenverordnung für die erweiterte Amalienstraße bis zum 9. März 2027 verlängert. Grundlage dafür ist die Einstufung des Gebietes als „gefährlicher Ort“ durch das Polizeipräsidium Karlsruhe nach § 27 Absatz 1 Nummer 3 Polizeigesetz Baden-Württemberg.
Auch diese Einstufung wurde bis zum 9. März 2027 verlängert. Deshalb musste die Verordnung entsprechend angepasst werden.
Für den Bereich der erweiterten Amalienstraße gilt das Verbot ab sofort zu folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag jeweils von 16 bis 1 Uhr am darauffolgenden Tag.
Freitag und Samstag jeweils von 16 bis 7 Uhr am darauffolgenden Tag.
Für den erweiterten Marktplatz und den Schlossplatz gilt die Regelung weiterhin bis derzeit 15. April 2026.
Der genaue Wortlaut der Änderungsverordnung sowie die komplette Verordnung mit den räumlichen Geltungsbereichen sind auf der Startseite der Homepage der Stadt Karlsruhe unter den Überschriften „Bekanntmachungen“ und „Stadtrecht“ zu finden.
Ausnahmen gelten weiter nur für Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. In der Rechtsverordnung sind dazu Fallkonstellationen genannt, zum Beispiel für Handwerker, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung mitführen.
Die Einhaltung der Verbotszonen wird regelmäßig von der Polizei kontrolliert. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.