Karlsruhe (pm/dk) – Wer sich rund um den erweiterten Marktplatz und den Schlossplatz in Karlsruhe aufhält, muss sich weiter auf strenge Regeln einstellen: Die Stadt hat die Waffen- und Messerverbotszone verlängert. Ab dem 16. April 2026 gelten dort angepasste Zeiten – und Verstöße können teuer werden.
Die Stadtverwaltung hat die Verordnung für die Waffen- und Messerverbotszone im Bereich erweiterter Marktplatz beziehungsweise Schlossplatz bis zum 16. April 2027 verlängert. Die neue Rechtsverordnung tritt am 16. April 2026 in Kraft.
Hintergrund ist, dass das Polizeipräsidium Karlsruhe das Gebiet weiter als „gefährlicher Ort“ einstuft. Deshalb wurde auch die städtische Regelung entsprechend angepasst.
Für den Bereich des erweiterten Marktplatzes und Schlossplatzes gilt das Verbot ab sofort zu diesen Zeiten:
Von Sonntag bis Donnerstag jeweils von 14 bis 1 Uhr am folgenden Tag.
Am Freitag und Samstag jeweils von 14 bis 6 Uhr am folgenden Tag.
Damit wird der Zeitraum der Verbotszone für den Markt- und den Schlossplatz verlängert.
Nicht alle sind automatisch von dem Verbot betroffen. Ausnahmen gelten weiter nur für Menschen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Als Beispiel nennt die Stadt Handwerker, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Arbeit dabeihaben. Welche Ausnahmen genau gelten, ist in der Rechtsverordnung festgelegt.
Die Einhaltung der Waffen- und Messerverbotszone wird laut Stadt durch regelmäßige Kontrollen der Polizei überwacht.
Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das kann laut Stadt bis zu 10.000 Euro betragen.