Karlsruhe (pm/dk) – Das Verbot von Straßenprostitution bleibt in Karlsruhe bestehen. Die Stadt verlängert die seit März 2025 geltende Regelung um weitere sechs Monate. Sie soll nun bis zum 31. März 2027 gelten.
Die bisherige Allgemeinverfügung wäre am 21. September 2026 ausgelaufen. Nach Angaben der Stadt bestehen jedoch weiterhin Erkenntnisse über kriminelle Organisationsstrukturen zum Nachteil von Menschen, die der Straßenprostitution nachgehen.
Daraus ergebe sich weiterhin ein erhebliches Gefährdungspotenzial. Ziel des Verbots sei es, Betroffene vor Ausbeutung, Zwang und weiteren Gefährdungen zu schützen.
Die Stadt betont, dass sich die Maßnahme ausdrücklich nicht gegen die betroffenen Personen selbst richtet, sondern gegen kriminelle Strukturen, die Straßenprostitution ausnutzen.
Nach Erlass der ersten Allgemeinverfügung im März 2025 wurde laut Stadt eine Verlagerung der Straßenprostitution in den Raum Bruchsal festgestellt.
Auch dort kam es demnach zu Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. In der Folge wurde auch dort eine entsprechende Verbotsregelung erlassen.
Parallel zur aktuellen Verlängerung hat die Stadt Karlsruhe beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragt, ein stadtweites Verbot der Straßenprostitution auszusprechen.
Die Stadt geht davon aus, dass im Frühjahr 2027 abschließend entschieden werden kann, ob eine Erweiterung des Sperrbezirks auf den gesamten Stadtkreis begründbar ist.
Die Einhaltung des Verbots wird weiterhin durch das Polizeipräsidium Karlsruhe und den Kommunalen Ordnungsdienst überwacht.
Gleichzeitig will die Stadt betroffenen Menschen weiterhin den Zugang zu Beratungs-, Schutz- und Unterstützungsangeboten ermöglichen.