Karlsruhe und Pforzheim erlauben Heizpilze für Gastronomen

29. September 2020 , 15:08 Uhr

Pforzheim (pm/lk) – Die Städte Karlsruhe und Pforzheim verlängern die Außensaison für die Gastronomie, um der Corona-gebeutelten Branche unter die Arme zu greifen. Beide Städte lassen vorübergehend Heizpilze zu. Außerdem werden in Pforzheim auf die Sondernutzungsgebühren verzichtet.

Karlsruher Gemeinderat mehrheitlich für Heizpilze

Der Karlsruher Gemeinderat hat mehrheitlich für den Einsatz von Heizpilzen im Herbst und Winter gestimmt. Karlsruher Gastronomen dürfen ihre Außenbereiche für die kalte Jahreszeit mit Markisen, Zelten und Heizstrahlern für die Gäste gemütlich machen. Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung gebe es für die Karlsruher Innenstadt kein allgemeines Verbot für Heizpilze, stellte Oberbürgermeister Frank Mentrup klar. In den Stadtteilen Durlach und Mühlburg werden die geltenden Verbote jetzt vorübergehend aufgehoben. Die Außnahmegenehmigung gilt bis Ende März. Über ein generelles Heizpilzverbot für Karlsruhe soll im kommenden Sommer entschieden werden. In Ettlingen hatte der Gemeinderat bereits Anfang September grünes Licht für Heizstrahler gegeben.

Sondernutzungsgebühren bis März erlassen

Die Stadt Pforzheim ist auch weiterhin nach Kräften bemüht, diejenigen in Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, die besonders schwer unter den Folgen der Corona-Krise zu leiden haben. Nachdem bereits jeweils ein Härtefallfonds für Kleinstbetriebe und für Vereine sowie weitere Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht wurden, hat sich die Bürgermeisterrunde heute mit dem Thema Außengastronomie beschäftigt: „Wir werden auch für die gesamte Wintersaison 2020/21 (also bis März 2021) auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Außenbewirtschaftung verzichten“, geben Oberbürgermeister Peter Boch und Erster Bürgermeister Dirk Büscher das Ergebnis der heutigen Diskussion bekannt.

Heizpilze für Außengastronomie in Pforzheim

Gerade das Gaststättengewerbe sei durch die Pandemie in diesem Jahr stark beeinträchtigt gewesen. „Wenn eine verlängerte Außensaison unseren Gastronomen ein wenig helfen kann, dann gehen wir diesen Schritt sehr gerne“, so OB Boch. „Als Ergänzung dazu wird auch der Betrieb von Heizpilzen im öffentlichen Raum zugelassen“, führt Dirk Büscher weiter aus. Dies werde über eine Ausnahmereglung zur Sondernutzungs-Gestaltungssatzung geregelt. Das Amt für öffentliche Ordnung wird die Gastronomie hierüber kurzfristig informieren, auch eine Information an den Gemeinderat erfolgt. „Damit bieten wir der Gastronomie größtmögliche Flexibilität, um auf die schwierigen Herausforderungen reagieren zu können“, so Büscher weiter.

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