Karlsruhe plant eine Katzenschutzverordnung

16. Juli 2023 , 15:45 Uhr

Karlsruhe/Mannheim (dpa/tk) – Nach Mannheim plant jetzt auch Karlsruhe verschärfte Regeln für Katzenbesitzer. Demnach könnten Stubentiger künftig nur noch nach draußen, wenn sie per Chip oder Tätowierung gekennzeichnet sind. Der Karlsruher Gemeinderat will diese Woche darüber beraten. Ziel ist, das Elend streunender Hauskatzen im Stadtdschungel zu mindern. Die Karlsruher Stadtverwaltung arbeitet seit Monaten an einer Vorlage. Ursprünglich war die Katzenschutzverordnung bereits für die Juni-Sitzung erwartet worden. Karlsruhe will möglicherweise sogar weiter gehen als Mannheim und eine Kastrationspflicht einführen.

Karlsruhe folgt Mannheim

In Mannheim gilt als erster großen Stadt im Südwesten seit Ende Juni eine Katzenschutzverordnung. Katzenhalter müssen ihre Tiere registrieren lassen. Ziel ist eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere und damit einhergehendes Leid einzudämmen. Die Stadt Karlsruhe will nun nachziehen. Am Dienstag (18. Juli) steht das Thema auf der Tagesordnung des Gemeinderates.

Tierschützer kritisieren

Kritikern der Mannheimer Regelung fehlt eine Kastrationspflicht. Zudem monieren sie, dass es keine Konsequenzen hat, wenn man sein Tier nicht registrieren lässt. Dies können Besitzer entweder über elektronisch lesbare Mikrochips machen, die mittels einer Injektionsnadel seitlich am Hals der Katze eingesetzt werden, oder über Ohrtätowierungen durch einen Tierarzt. Halter und Halterinnen müssen ihre Tiere darüber hinaus in das Haustierregister des Vereins Tasso oder des Deutschen Tierschutzbundes (Findefix) eintragen lassen. Das kostet nichts.

Streuner sollen eingedämmt werden

Nur Streuner sind von der Neuregelung betroffen. Wenn diese nun in Mannheim gefangen werden und sich innerhalb von 48 Stunden kein Halter meldet, kann die Stadt sie kennzeichnen, registrieren, kastrieren und an den Ort des Auffindens zurückbringen lassen. Wird ein Halter danach noch ermittelt, muss er die Kosten erstatten. Grundlage ist eine Novelle des Tierschutzgesetzes von 2013. Bisher nutzen diese laut Landestierschutzbund mehr als 30 kleine Gemeinden von Aidlingen (Kreis Böblingen) bis Wurmberg (Enzkreis).

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