Karlsruhe: Gericht gibt Eilantrag gegen Verbot von "Spaziergängen" statt

28. Januar 2022 , 09:31 Uhr

Karlsruhe (dpa/lk) – Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einem Eilantrag gegen das Verbot von unangemeldeten Corona-Demos in der Fächerstadt stattgegeben. Die Stadt selber könne schon davon ausgehen, dass montags Demos gegen die Corona-Politik stattfänden – könne sich also darauf vorbereiten. Zudem habe sich gezeigt, dass sich die allermeisten Teilnehmer an behördliche Auflagen wie das Abstandsgebot hielten, so die Richter.

Eilantrag gegen Verbot stattgegeben

Der Antragsteller müsse sich zunächst nicht an das Verbot dieser Corona-Spaziergänge halten, teilte das Gericht am Donnerstagabend mit. Vor gut einem Monat hatte eine andere Kammer des Gerichts eine ähnliche Beschwerde gegen die Verfügung der Stadt Karlsruhe noch abgelehnt.

Stadt kann mit unangemeldeten Demos rechnen

Die Richter erklärten nun, die Ausgangslage habe sich geändert. Die Stadt gehe selbst davon aus, dass montags planmäßig unangemeldete Versammlungen stattfinden würden. Diese versetze sie in die Lage, sich angemessen vorzubereiten und an diesen Tagen ausreichend Polizeikräfte vorzuhalten.

Mindestabstände und Maskenpflicht eingehalten

Es habe sich zudem gezeigt, dass bei den unangemeldeten Demos eine nennenswerte Zahl von Teilnehmern die erforderlichen Abstände eingehalten habe. Zumindest hätten die meisten der Ansage der Versammlungsleitung Folge geleistet und Maske getragen und auf den Mindestabstand geachtet.

Recht auf friedliche Versammlungsfreiheit

Aus diesen Gründen kämen mildere Mittel als das vorbeugende Verbot unangemeldeter Demos in Betracht. So könne die Stadt anordnen, dass bei sämtlichen Versammlungen Masken getragen und Abstände eingehalten werden müssten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Karlsruhe kann dagegen Beschwerde bei Verwaltungsgerichtshof einlegen.

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