Karlsruhe: Angeklagte in Korruptionsprozess schweigen

03. Mai 2022 , 15:20 Uhr

Richter im Fokus der Staatsanwaltschaft

Vor dem Landgericht Karlsruhe hat am Dienstag ein Korruptionsprozess gegen einen früheren Richter, einen pensionierten Polizisten und einen Autohändler begonnen – alle drei Angeklagten wollten sich zum Auftakt der Verhandlung nicht zur Sache äußern. Stattdessen stellten die Verteidiger der Männer Einlassungen zu einem späteren Zeitpunkt in Aussicht. Vor allem im Fokus der Staatsanwaltschaft: Der Baden-Badener Richter, der lukrative, jedoch unversteuerte Nebeneinkünfte über die Firma des Autohändlers erhalten haben soll.

Schadensfälle trickreich geregelt

Er hatte sich um Rechtsstreitigkeiten in der Firma gekümmert und laut Anklage so manchen Schadensfall mit Mietwagen des Händlers trickreich geregelt. Im Gegenzug habe der 60-Jährige kostenlos Autos nutzen dürfen. Zudem soll er einen Bekannten des Autohändlers vor einem Haftbefehl bewahrt haben, indem er sein Insiderwissen als Richter missbrauchte. „Ich lebe seit fast fünf Jahren in einem Alptraum“, sagte der Richter, ohne auf die Beschuldigungen einzugehen. Sein guter Ruf sei ruiniert, hohe Schulden würden ihn nun in die Privatinsolvenz treiben.

Polizist revanchiert sich mit Essenseinladungen

Verwickelt in das komplizierte Geflecht ist auch der inzwischen pensionierte Polizist. Der ihm gut bekannte Richter hatte laut der Vorwürfe regelmäßig Angeklagte in von ihm geführten Verfahren dazu verurteilt, Geldauflagen ausgerechnet an den Fußballverein zu zahlen, in dessen Vorstand sich der Ex-Kommissar engagierte. Rund 156 000 Euro sollen so in über 30 Fällen geflossen sein. Der frühere Kriminalbeamte revanchierte sich mehrfach mit Essenseinladungen im Baden-Badener Golfclub, wie es weiter hieß. Er sei mit Leib und Seele Polizist gewesen, sagte er. Kein Tag vergehe, ohne dass er nicht an das Verfahren denke.

Autohändler bleibt stumm

Fast stumm blieb am ersten Prozesstag der Autohändler. Stattdessen ergriff sein Anwalt das Wort: Man habe es hier mit langjährigen Freundschaftsverhältnissen und sozial völlig üblichen Dingen zu tun, sagte er. Teils völlig unauffällige Beziehungen würden hier als strafbar dargestellt. Nach weiteren zwölf Verhandlungstagen könnte ein Urteil am 27. Juli fallen.

 

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