Karlsbad (pm/dk) – Die Gemeinde Karlsbad hat beschlossen, ab dem 1. Mai 2026 eine Katzenschutzverordnung einzuführen. Ziel ist es, die Zahl heimatloser Katzen zu verringern und Tierleid nachhaltig zu verhindern. Künftig müssen Freigängerkatzen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden.
Laut der Tierschutzorganisation PETA leben bundesweit rund zwei Millionen heimatlose Katzen unter schlechten Bedingungen. Viele seien krank, unterernährt oder verletzt. „Der Beschluss der Gemeinde Karlsbad trägt langfristig dazu bei, das Leid vieler freilaufender und heimatloser Katzen deutlich zu verringern. Wir danken den Verantwortlichen für diese tierfreundliche und zukunftsweisende Entscheidung“, so Björn Thun, Fachreferent bei PETA. Er fordert, dass Baden-Württemberg dem Beispiel folgt: „Da Katzen keine Ortsgrenzen kennen, bleibt es jedoch unerlässlich, dass Baden-Württemberg eine landesweite Regelung zum Schutz der Tiere und zur Reduzierung ihres Leids einführt.“
Eine einzige unkastrierte Katze kann gemeinsam mit ihren Nachkommen innerhalb von sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen. Durch die Verordnung soll dieser Kreislauf durchbrochen werden. In über 2000 Städten und Gemeinden in Deutschland gelten bereits ähnliche Regelungen – darunter auch ganze Bundesländer wie Berlin, Bremen und Niedersachsen.
Eine landesweite Katzenschutzverordnung könnte laut PETA nicht nur das Tierleid verringern, sondern auch Tierärzte, Tierheime und Veterinärämter entlasten. Registrierte Tiere ließen sich schneller ihren Besitzern zuordnen, zudem würden gefährliche Krankheiten wie FIP, FIV und FELV sowie die auch für Menschen relevante Toxoplasmose eingedämmt.
Neben dem Tierwohl spiele auch der Naturschutz eine Rolle: Laut Studien gefährdet die hohe Zahl frei lebender Katzen die Artenvielfalt, da sie durch ihren Jagdtrieb zahlreiche Vogel- und Reptilienarten dezimieren.