Baden-Württemberg (dpa/tk) – Vom Marktplatz bis zum Wertstoffhof: Künftig sind viel mehr Kameras im öffentlichen Raum erlaubt. Städte und Gemeinden erhalten mehr Handlungsspielraum.
Der baden-württembergische Landtag hat eine entsprechende Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen – nun haben Städte und Gemeinden deutlich mehr Spielraum bei der Überwachung per Kamera. Bisherige Beschränkungen werden aufgehoben. Die neue Regelung sei «sehr weitgehend», sagte ein Sprecher des Innenministeriums.
Es dürfe bereits jetzt im Nahverkehr gefilmt werden, erläutert das Innenministerium. Das erfolge auf Grundlage allgemeiner Geschäftsbedingungen, weil der Kunde beim Ticketkauf einen Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen eingehe. Nun dürfe auch an den Bahnhöfen und den Busbahnhöfen gefilmt werden.
Auch Polizeireviere dürfen künftig videoüberwacht werden. Bislang gelten dafür sehr hohe Hürden, wie der Sprecher erläuterte. Dabei gehe es darum, Beamte und auch Gebäude besser zu schützen, etwa vor Graffiti. Auch Polizeifahrzeuge und der Fuhrpark von Kommunen könnten nun videoüberwacht werden.
Die neue Regel betrifft auch Kulturdenkmale. Stehe in einer Kommune ein wertvoller mittelalterlicher Brunnen auf dem Marktplatz, könne er künftig per Kamera besser geschützt werden, so der Sprecher des Ministeriums.
Das Gesetz erlaubt zudem den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Videoüberwachung – sofern es um Leib und Leben oder den Schutz kritischer öffentlicher Infrastruktur geht. Dazu gehören etwa technische Systeme in Schwimmbädern, die gewisse Muster automatisch erkennen können, die darauf hindeuten, dass jemand ertrinkt.
Künftig können auch Orte in Kommunen überwacht werden, wo wilder Müll abgelagert wird. Auch Wertstoffhöfe könnten künftig gefilmt werden, um den Diebstahl von Kupfer zu bekämpfen.
Kriminalitätsschwerpunkte sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen, ihre Überwachung wird im Polizeigesetz geregelt. Die Polizei kann demnach bereits gezielt an Orten mit hoher Kriminalitätsrate Kameras einsetzen.