Karlsruhe (pm/dk) – Im zweiten Münchner Prozess rund um den mutmaßlichen Kauf von Abgeordneten-Stimmen durch Aserbaidschan hat der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer die Vorwürfe klar zurückgewiesen. Fischer stammt aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land und muss sich vor dem Oberlandesgericht wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit verantworten.
Axel Fischer sagte vor Gericht: „Ich bin unschuldig.“ Er habe keinerlei finanzielle oder sonstige Zuwendungen für proaserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe immer frei abgestimmt und niemals seine Stimme „verkauft“.
Der Generalstaatsanwaltschaft München und den ermittelnden Beamten warf Fischer „unhaltbare Arbeitshypothesen“ und künstlich zusammengereimte Narrative vor. Es sei völlig einseitig und nicht objektiv ermittelt worden.
Aserbaidschan soll sich jahrelang – und das erfolgreich – bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen.
Fischer – von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv – soll laut Vorwurf im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Dafür soll er nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft über die Jahre hinweg einige Zehntausend Euro in bar erhalten haben.
In der Anklage haben die Ermittler mehrere Bargeldannahmen zusammengetragen, die sie Fischer zum Vorwurf machen – unter anderem 20.000 Euro im Januar 2016. Auch diesen Fall wies Fischer zurück. Außerdem stellte er in den Raum, bei einem Dokument, auf dem die Anklage ihren Vorwurf mit gründet, könnte es sich um eine „manipulierte Datei“ handeln.
Bargeldeinzahlungen auf seine Konten erklärte er damit, es habe sich etwa um Geschenke der Großeltern oder den Erlös aus einem Autoverkauf gehandelt. Zeitliche Zusammenhänge mit Treffen mit aserbaidschanischen Vertretern seien zufällig.
Den Ermittlern warf Fischer Unkenntnis über parlamentarische und politische Abläufe, mangelnden Sachverstand und Ignoranz vor. Für ihn sei es „unerträglich“, wenn die Generalstaatsanwaltschaft aus dem Nichts heraus behaupte, er habe bei Abstimmungen auf Anweisung gehandelt oder Berichte auf rechtswidrige Art weitergeleitet. Er habe überall immer frei, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen abgestimmt und nach seinen politischen Überzeugungen gehandelt. Auch der Vorwurf, er habe proaserbaidschanische Reden gehalten, sei falsch.
Fischers Anwalt Heiko Hofstätter hatte schon zu Beginn des Verfahrens kritisiert, die Anklage sei völlig unzureichend und werde „zusammenfallen wie ein Kartenhaus“. Es habe keinen Auftrag, keine Weisungen oder Vereinbarung gegeben, dass Fischer im Sinne Aserbaidschans tätig werden soll. Derartige Behauptungen seien falsch: „Es handelt sich schlicht um Fake News.“ Es gebe keinerlei belastbaren Beweise oder auch nur Indizien für eine „Unrechtsvereinbarung“. Zudem argumentiert die Verteidigung, es gebe keine Beweise für Geldzahlungen.
In einem ersten Prozess zur sogenannten Aserbaidschan-Affäre hatte das Münchner Oberlandesgericht den Ex-CSU-Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Lintner hat dagegen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Fischer war auch schon in dem ersten Verfahren angeklagt gewesen. Das Gericht hatte den Prozess gegen ihn nach einer Erkrankung Fischers und einer längeren Unterbrechung aber abgetrennt – nun läuft der neue Prozess.