Region (dk) – Wer einen Hund hält, muss in Deutschland Hundesteuer zahlen – doch je nach Stadt oder Gemeinde kann die Höhe der Steuer stark variieren. Während manche Kommunen vergleichsweise günstige Beiträge erheben, müssen Hundehalter in anderen Orten tief in die Tasche greifen.
Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe, die pro Hund auf dem jeweiligen Gebiet einer Gemeinde anfällt. „Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden, das heißt, sie kann für alle Ausgaben der Stadt genutzt werden. Das kann sein: die kostenlosen Hundekotbeutel, die ausgehangen werden. Aber auch zur Förderung von Vereinen oder für die Aufwendungen, die an Kindertagesstätten oder Ähnliches anfallen“, erklärt Matthias Lorenz, Kundenbereichsleiter für Steuern der Stadt Rastatt.
Hundehalter müssen ihre Vierbeiner eigenständig bei der zuständigen Kommune anmelden. In Rastatt wird die Steuer beispielsweise zum 15. Februar eines jeden Jahres fällig oder – falls der Hund unterjährig angemeldet wird – einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids.
Die Anmeldung kann auf mehreren Wegen erfolgen:
Die Hundesteuer unterscheidet sich je nach Stadt und Gemeinde erheblich. Ein Vergleich zeigt deutliche Unterschiede in der Region:
Besonders teuer wird es für Halter von sogenannten Kampfhunden. In Rastatt kostet die Steuer für einen solchen Hund 576 €, für einen zweiten dann sogar 1.152 €. Ähnliche Preise gelten in anderen Städten.
In einigen Fällen gibt es Ausnahmen und Ermäßigungen. Hunde von Menschen mit Behinderung sowie Polizei- oder Rettungshunde können von der Steuer befreit werden.