Herbstlaub nicht einfach auf die Straße kippen

08. November 2023 , 14:41 Uhr

Rastatt (pm/dk) – Ein Herbstspaziergang durch das farbenfrohe Laub ist doch eigentlich ganz schön. Aber wie sind denn die Regelungen vor der eigenen Tür  – Wo muss dieses Laub entsorgt werden?

Jeder muss vor seiner eigenen Tür kehren

Der Herbst mit seinen bunten Blättern ist schön anzusehen. Das Laub jedoch sorgt für jede Menge Arbeit – und bisweilen auch für Probleme bei der Reinigung durch die Kehrmaschinen der Technischen Betriebe. Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Rastatt nochmals auf die Räumpflicht der Anlieger hin. Das Laub auf Gehwegen vor dem eigenen Haus muss von den Anliegern entfernt und entsorgt werden, so legt es die die städtische „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege fest“.

„Nicht in die Straßenrinne“

Dort ist auch geregelt, dass der Kehricht „weder dem Nachbarn zugeführt noch in die Straßenrinne oder andere Entwässerungsanlagen oder in offene Abflussgräben geschüttet werden darf.“ Während also die Technischen Betriebe der Stadt alle öffentlichen Straßen und Plätze im Stadtgebiet reinigen, obliegt den Bürgerinnen und Bürgern die Reinigung der Gehwege um die eigenen Wohngebäude herum.

Bußgeld möglich

Immer wieder beobachten die Mitarbeiter der Technischen Betriebe jedoch, dass Anwohner das auf dem Gehweg gesammelte Laub einfach auf die Straße kippen. Die so entstehenden Laubberge behindern nicht nur den allgemeinen Verkehr. Sie können auch schier nicht von den Kehrmaschinen der Technischen Betriebe bewältigt werden. Zudem besteht die Gefahr, dass das Laub Gullys verstopft und bei Starkregen die Straßen überfluten. Das nicht korrekte Entsorgen des Laubs ist darüber hinaus eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Für Herbstlaub gelten übrigens die gleichen Regeln wie fürs Schneeräumen im Winter.

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Herbst Laub Rastatt

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