Freudenstadt (pm/dk) – Die Stadt Freudenstadt stellt sich auf einen massiven Wintereinbruch ab Donnerstag ein. Nach Warnungen der Wetterdienste könnte zum Wochenende ein Sturmtief mit Orkanböen, starken Schneefällen und Blitzeis ganz Deutschland treffen. Erste Ausläufer werden bereits am Donnerstag erwartet, eine Beruhigung der Lage ist laut Prognosen erst am Sonntag in Sicht.
Oberbürgermeister Adrian Sonder appelliert an die Einwohnerinnen und Einwohner, ihr Verhalten an die Wetterlage anzupassen:
„Wir wissen nicht, was bei uns tatsächlich an Schnee und Eisglätte ankommt. Aber jeder kann sich darauf einstellen. Sicher ist sicher“, so Sonder.
Er empfiehlt, Einkäufe – etwa von Lebensmitteln – frühzeitig zu erledigen und je nach Wetterlage möglichst zu Hause zu bleiben. Nach einem möglichen Schneesturm rät der Oberbürgermeister außerdem zur besonderen Vorsicht im Freien:
„Erfahrungsgemäß besteht dann Lebensgefahr durch herabstürzende Äste oder umfallende Bäume.“
Das Baubetriebsamt (BBA) der Stadt Freudenstadt, zuständig für den Winterdienst, bereitet sich auf einen intensiven Einsatz vor.
„Wir sind personell, maschinell und materiell gerüstet“, erklärt Amtsleiterin Gabriele Zürn.
Sie bittet die Bevölkerung, Räumstrecken freizuhalten und Straßen nicht zuzuparken, um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern. Besonders bei Blitzeis sei Geduld gefragt:
„Die Straßen sind nicht sofort eisfrei, wenn das Streufahrzeug durchgefahren ist.“
Das Streusalz wirke erfahrungsgemäß nach etwa einer halben Stunde.
Das Baubetriebsamt weist darauf hin, dass Straßen und Wege nach einer festgelegten Prioritätenliste geräumt werden. In extremen Wettersituationen werden zunächst die Hauptdurchgangsstraßen der Kategorie eins bedient. Nebenstraßen können vorerst ungeräumt bleiben.
Insgesamt betreut das BBA gemeinsam mit beauftragten Dienstleistern 273 Streckenkilometer im Stadtgebiet – darunter Gehwege, Rad- und Wanderwege sowie Straßen. Zusätzlich werden Bushaltestellen, Parkplätze, Schulhöfe und Friedhöfe betreut. Rund 130 Streukisten sind im Stadtgebiet befüllt und an zentralen Stellen aufgestellt. Das Streugut stellt die Stadt den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Die Stadtverwaltung erinnert nochmals an die gesetzliche Räum- und Streupflicht. Nach der städtischen Satzung müssen Anlieger die Gehwege entlang ihrer Grundstücke im Winter verkehrssicher halten.
Bei Bedarf ist mehrfach zu räumen und zu streuen, die Pflicht endet um 21 Uhr.
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