Schon beim Kauf auf Sicherheit achten!

Hauptzollamt Karlsruhe warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk

28. Dezember 2024 , 04:13 Uhr

Karlsruhe (pm/svs) – Für viele gehören Feuerwerke zu einem gelungenen Jahreswechsel dazu und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen. Am Samstag startet der Feuerwerksverkauf. Doch dabei ist Vorsicht geboten – und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf.

Vorsicht vor Feuerwerk unbekannter Herkunft

Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt. „Nicht konformitätsbewertetes Feuerwerk ist äußerst gefährlich und mit extremen Risiken verbunden. Selbst bei vorsichtiger Verwendung können diese Feuerwerkskörper zu verheerenden Verletzungen, wie schweren Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder starken Verätzungen führen.“, so Alina Holm, Pressesprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe, „Im schlimmsten Fall wird es sogar lebensgefährlich und am Ende tödlich!“, so Holm weiter.

Strafrechtliche Konsequenzen

Neben den massiven Gefahren für Leben und Gesundheit ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, denn die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. „Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte.“ erklärt Holm.

Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt. Außerdem ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z. B. Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme erforderlich.

Weitere Infos vom Zoll

„Daher gilt, wer sich selbst und andere nicht gefährden will und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen will, kauft nur erlaubtes Feuerwerk!“, so Holm abschließend.

Weitere Informationen findet ihr auf der Internetseite des Zolls 

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