Haftstrafe für Lehrer aus Völkersweiler nach Totschlag

25. November 2020 , 11:18 Uhr

Landau/Völkersweiler (lk) – Das Landgericht Landau hat am Dienstag einen Lehrer aus Völkersweiler zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der 59-Jährige hatte Ende Januar seine Ehefrau im Schlafzimmer des gemeinsamen Hauses erstochen.

Paar lebte in Trennung

Bei der Urteilsverkündung am Dienstag weinte der Mann auf der Anklagebank. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 59-Jährige seine Noch-Ehefrau nach einem Streit erstochen hat. Das Paar lebte in Trennung, wohnte aber noch in dem gemeinsamen Haus in Völkersweiler. Die Ehefrau wollte erst dort ausziehen, wenn die gemeinsame Tochter das Abitur in der Tasche hatte.

Tat war nicht geplant

Nach Auffassung des Gerichts sei die Tat im Affekt passiert. Aus heiterem Himmel an einem normalen Arbeitstag, wie aus Medienberichten hervorgeht. Daher ging es in der Verhandlung auch um Totschlag und nicht um Mord. Der Mann sei eigentlich ein ruhiger, solider und pflichtbewusster Charakter. Aber offenbar sei ihm in der Tatnacht Ende Januar die Endgültigkeit der Trennung bewusst geworden, so die Einschätzung des Gerichts.

Nach Streit mit Messer zugestochen

Bei der Tat sei der Lehrer demnach sehr gewaltsam vorgegangen, es habe wohl auch einen Kampf im Schlafzimmer gegeben. Dabei habe der Mann mehrfach auf seine Ehefrau eingestochen und sie unter anderem am Hals und Oberkörper so schwer verletzt, dass sie kurz darauf starb. Ihren Tod habe der Mann bei seiner Tat billigend in Kauf genommen. Danach habe er sich selbst lebensgefährlich mit dem Messer verletzt.

Psychisch belastet und depressiv

Das Gericht wertete die Tat als minderschweren Fall, weil der Mann laut psychiatrischem Gutachter völlig außer Kontrolle war und an einer depressiven Störung leidet. Der vorsitzende Richter legte ihm nahe, sich wegen Suizidgefahr freiwillig in eine psychiatrische Klinik zu begeben. Da der Lehrer als gläubiger Mensch gilt, appellierte der Richter auch, dass er sich selbst die Tat vergeben solle.

Tochter trifft keine Schuld

Der Richter wandte sich laut Medienberichten auch direkt an die 19 Jahre alte Tochter des Ehepaares: Sie treffe nicht die geringste Schuld an dem schrecklichen Geschehnissen, auch wenn die Mutter ihretwegen in dem Haus geblieben sei, so der Vorsitzende Richter. Die Tochter war Nebenklägerin in dem Verfahren. Wegen Totschlags hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren Haft gefordert. Die Verteidigung des Mannes hatte für eine Haftstrafe von maximal fünf Jahren plädiert. Das Gericht entschied sich für sechs Jahre und zehn Monate.

 

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