Offenes Feuer und mitgebrachte Grills verboten

Grillstellen im Enzkreis wegen hoher Waldbrandgefahr gesperrt

23. Juni 2026 , 14:48 Uhr

Enzkreis (pm/svs) – Trockenheit und hohe Temperaturen sorgen aktuell für eine große Waldbrandgefahr im Enzkreis. Deshalb dürfen die Feuerstellen auf den eingerichteten Grillplätzen in den Wäldern ab sofort nur noch genutzt werden, wenn die Wetterlage es zulässt – momentan ist das nicht der Fall. Aktuell ist die Stufe 4 in weiten Teilen des Enzkreises bereits erreicht und das bedeutet Grillverbot.

Waldbrandgefahr – Stufe 4

Das Forstamt knüpft die Sperrung an den Waldbrand-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes. Sobald für die Region die Gefahrenstufe 4, also „hoch“, gilt, ist die Nutzung der Grill- und Feuerstellen per Allgemeinverfügung verboten. ktuell ist die Stufe 4 in weiten Teilen des Enzkreises bereits erreicht. Unterhalb dieser Stufe bleibt das Grillen an den eingerichteten Stellen weiterhin möglich.

Grillstellen bleiben nutzbar, wenn das Wetter passt

Mit der Regelung will das Forstamt eine möglichst flexible Lösung schaffen. Der zuständige Dezernent Holger Nickel sagt dazu: „Mit diesem Instrument bleiben die Grillstellen nutzbar, wenn das Wetter es zulässt“.

Der aktuelle Waldbrand-Gefahrenindex kann tagesaktuell auf der Internetseite des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de/waldbrand eingesehen werden.

Offenes Feuer und mitgebrachte Grills bleiben verboten

Unabhängig vom aktuellen Waldbrand-Gefahrenindex gelten weitere Regeln: Mitgebrachte Holz- oder Gasgrills sind im Wald verboten. Auch offenes Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald ist generell nicht erlaubt.

Außerdem weisen die Försterinnen und Förster darauf hin, dass das Rauchverbot im Wald strikt beachtet werden muss. Es gilt vom 1. März bis 31. Oktober. Schon eine einzelne glimmende Zigarettenkippe kann zu schweren Waldbränden führen.

Kontrollen werden verstärkt

Das Rauch- und Grillverbot soll in den kommenden Tagen verstärkt überwacht werden. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit Geldbußen rechnen. Waldbrände stellen eine akute Gefahr für Waldbesucher und Anwohner dar. Außerdem können sie die Wälder schwer schädigen oder komplett vernichten.

Sperrung gilt bis auf Widerruf

Die Sperrung der Feuerstellen gilt bis auf Widerruf. Wie lange sie bestehen bleibt, hängt davon ab, wie sich die Waldbrandgefahr weiter entwickelt.

Die Allgemeinverfügung zur Sperrung der Feuerstellen auf Grillplätzen ist im vollen Wortlaut auf der Homepage des Enzkreises unter www.enzkreis.de im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ zu finden.

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