Rheinmünster (pol/tk) – Die Zoll-Beamten am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden haben in den vergangenen Monaten zahlreiche Verstöße bei der Einfuhr von Goldschmuck festgestellt.
Im Zeitraum von Ende März bis Ende September stellten die Zöllnerinnen und Zöllner am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden insgesamt 64 Fälle fest, in denen Goldschmuck ohne die erforderliche Anmeldung eingeführt werden sollte. Dabei handelte es sich um insgesamt 1,61 Kilogramm Goldschmuck mit einem Gesamtwert von mehr als 158.000 Euro.
In 31 Fällen bestand der Verdacht einer Steuerstraftat; weshalb entsprechende Verfahren eingeleitet wurden. Der Steuerschaden belief sich hierbei auf insgesamt rund 37.400 Euro.
Ein besonderer Fund gelang den Einsatzkräften im Juni 2026. Bei der Einreise aus dem Vereinigten Königreich entdeckten sie im Rucksack einer Reisenden Goldschmuck im Wert von knapp 20.000 Euro. Nach Angaben der Reisenden war der Schmuck als Hochzeitsgeschenk für eine Familienangehörige bestimmt. Da die Waren bei der Einreise nicht ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet worden waren, wurde gegen die Reisende ein Strafverfahren eingeleitet und die fälligen Einfuhrabgaben festgesetzt.
„Goldschmuck wird bei der Einreise immer wieder unterschätzt. Entscheidend ist nicht, ob der Schmuck getragen, verschenkt oder für den eigenen Gebrauch mitgebracht werden soll, sondern ob die geltenden Reisefreimengen eingehalten werden“, erklärt Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. „Deshalb ist es wichtig, sich vor der Einreise über die geltenden Bestimmungen, insbesondere sogenannte Freimengen zu informieren.“
Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Staaten dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro abgabenfrei nach Deutschland einführen. Wird diese Wertgrenze überschritten oder werden Waren mitgeführt, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen, sind diese beim Zoll anzumelden.
Hierfür ist bei der Einreise am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden der rote Ausgang zu benutzen. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen und Reisefreimengen finden Reisende auf der Internetseite des Zolls.