Gib! Mir! Dein! Geld! - Domina wegen Steuerhinterziehung verurteilt

06. Mai 2025 , 16:26 Uhr
Karlsruhe (dpa/tk) – Sie soll einen Kunden nicht nur körperlich gezüchtigt, sondern ihn auch finanziell ausgenommen haben. Eine Domina ist wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Mit Rohrstock-Erziehung und Peitschenhieben soll sie viel Geld eingetrieben haben. Bei der Einhaltung von Regeln war sie bei ihrem «Sklaven» streng – bei ihrer Steuererklärung aber nicht.

Das ist passiert

Die Domina soll ihren Kunden dazu gebracht haben, sein Sparbuch für sie aufzulösen, einen Kredit aufzunehmen, ein gemeinsames Konto einzurichten, ihr seine Kreditkarte samt PIN zu geben und seine Rentenversicherung zu kündigen.

Unter anderem sei der Mann auf Anweisung der Domina tätowiert und gepierct worden. Auch habe sie ihn gezüchtigt, teilte die Sprecherin mit. Den Schilderungen zufolge musste er zudem eine Vermögensaufstellung für die Angeklagte machen und ihr seine Kontoauszüge geben.

«Sklave» dachte, er kriege Geld zurück

Die Domina ist am Dienstag wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Sie habe durch zu niedrig angegebene Einkünfte einen Steuerschaden von rund 87.600 Euro verursacht, sagte der Richter am Amtsgericht Karlsruhe bei der Urteilsverkündung. Er verurteilte die 53-Jährige zu 400 Tagessätzen à 25 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt ließ offen, ob er Rechtsmittel einlegt.Das zugrunde liegende Geld soll die Frau von einem «24/7-Sklaven» bekommen haben, der ihr also rund um die Uhr dienen sollte. Ihm soll sie den Angaben nach Prüfungen auferlegt haben, die unter anderem Geldzahlungen vorsahen. Der rund 15 Jahre jüngere Kunde, der zeitweise im gleichen Haus lebte wie die Angeklagte, hatte ihr nach eigenen Aussagen rund 250.000 Euro überwiesen. Er sei davon ausgegangen, dass er das Geld später zurückbekomme.

Richter glaubt Domina nicht

Nach Aussage der Angeklagten entwickelte sich ihre Beziehung in eine private Richtung. Daher habe sie das Geld zum gemeinsamen Leben auch nicht in ihrer Steuererklärung angegeben. Das glaubte der Richter nicht. Sie habe die Neigungen des Kunden ausgenutzt und dass er über viel Geld verfügte.

Der «Sklave», der als Zeuge in dem Verfahren auftrat, hatte nach eigenen Angaben versucht, die Anklagte wegen Betrugs anzuzeigen. Dies habe aber zu keinem Ergebnis geführt, weil man ihm nicht geglaubt habe. Deswegen habe er auch keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht.

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