Baden-Baden (pm/dk) – Das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Stadt Baden-Baden haben entschieden, das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zur Sperrung der „Badener Wand“ im Naturschutzgebiet Battertfelsen zu akzeptieren. Damit wird die Sperrung des beliebten Kletterfelsens künftig auf den Zeitraum vom 15. Januar bis 31. Juli eines jeden Jahres begrenzt.
Die „Badener Wand“ ist einer von 20 Felsen im stark frequentierten Naturschutzgebiet Battertfelsen und ein traditioneller Brutplatz des Wanderfalken. Nachdem der Bruterfolg dort über Jahre deutlich schlechter ausfiel als an ungestörten Felsen, hatte die Stadt Baden-Baden Ende 2022 eine ganzjährige Sperrung verfügt. Diese Maßnahme führte zu zwei erfolgreichen Bruten in den Jahren 2024 und 2025.
Das Verwaltungsgericht bestätigte nun, dass menschliche Störungen während der Brutzeit maßgeblich für die Probleme verantwortlich seien. Prädatoren wie der Uhu oder Witterungseinflüsse, auf die die Kläger verwiesen hatten, spielten laut Gericht eine untergeordnete Rolle.
Während das Gericht die Sperrung in der Brut- und Aufzuchtzeit für rechtmäßig erklärte, hob es die Einschränkungen für den Zeitraum vom 1. August bis 14. Januar auf. Untersuchungen zum Störungspotenzial in dieser Zeit fehlten, zudem seien die Auswirkungen auf Herbstbalz und Winterruhe wissenschaftlich nicht ausreichend belegt.
Obwohl die ganzjährige Sperrung positive Effekte hatte, verzichteten Regierungspräsidium und Stadt darauf, in Berufung zu gehen. Nun bleibt abzuwarten, ob auch die verkürzte Sperrzeit den Wanderfalken ausreichend schützt.
Die Sperrung der „Badener Wand“ ist Teil eines umfassenden Schutzkonzeptes für den Wanderfalken. Dazu zählen auch Besucherlenkung, eine veränderte Wegeführung in Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung sowie die freiwillige Rücksichtnahme der Gleitschirmflieger. Das Monitoring mit Wildtierkameras wird fortgesetzt, ebenso sollen Gespräche mit dem Alpenverein geführt werden, der bereits Kooperationsbereitschaft signalisiert hat.