Mannheim (dpa/tk) – Das Land zahlte während der Pandemie Milliarden Euro an Unternehmer, um diese zu unterstützen. Doch später wurden Viele aufgefordert, das Geld zurückzuzahlen. Hunderte klagten dagegen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verhandelt ab heute über Rückzahlungsaufforderungen von Corona-Soforthilfen durch das Land. Insgesamt knapp 1.600 Klagen wurden laut L-Bank eingereicht. Vier Musterfälle werden am Donnerstag und zwei weitere am kommenden Dienstag in Mannheim verhandelt. Sie stehen beispielhaft für Hunderte anderer Verfahren, die vorerst ruhen. Bei den sechs Musterfällen geht es bereits in die zweite Instanz – nachdem zuvor entweder die L-Bank oder ein Unternehmer in Berufung gegangen ist.
Die L-Bank schreibt, die Soforthilfen seien auf der Grundlage von Prognosen gewährt worden. Im Nachhinein habe überprüft werden müssen, ob die Vorhersagen auch tatsächlich so eingetreten seien. Sei etwa die wirtschaftliche Entwicklung letztlich besser verlaufen als zunächst angenommen, müsse die Unterstützung teilweise oder ganz zurückgezahlt werden.
Die Unternehmer argumentieren unter anderem, dass die Soforthilfe als Zuschuss deklariert worden sei und nicht als Darlehen. Ein Grund für die Gewährung der Soforthilfe seien Umsatzeinbrüche gewesen. Diese habe es nachweislich gegeben.