Gericht prüft Bürgermeisterwahl von Alpirsbach

28. Januar 2025 , 04:15 Uhr

Alpirsbach (dpa/tk) – Hat der Wahlsieger von Alpirsbach Bürger getäuscht? Das Landratsamt annullierte die Wahl. Ob zu Recht, dass entscheidet heute ein Gericht.

Landratsamt wirft Wählertäuschung vor

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe prüft am Dienstag (ab 10 Uhr) die Rechtmäßigkeit der Wahl in dem 6.000-Einwohner-Ort. Wahlsieger Sven Christmann sieht sich mit Vorwürfen der Wählertäuschung in Hinblick auf sein Dienstverhältnis bei der Polizei konfrontiert. Das Landratsamt Freudenstadt annullierte deshalb die Wahl.

Christmann klagt

Gegen diesen Bescheid klagt Christmann. Bei der Stichwahl hatte der parteilose Polizeihauptkommissar Ende April 2024 knapp 56 Prozent der Stimmen erhalten, Amtsinhaber Michael Pfaff gut 44 Prozent.

Das Landratsamt hatte nach Einsprüchen die Wahl geprüft und war zu dem Schluss gekommen, dass Christmann die Führung der Dienstgeschäfte verboten worden sei – und bezeichnete das als Suspendierung. Christmanns Dementis bezüglich einer Suspendierung wertete das Amt als Täuschung der Wähler. Laut Christmanns Anwalt gab es aber keine Suspendierung. Dass Christmann im Wahlkampf bestritten habe, suspendiert zu sein, sei also «objektiv nicht unwahr».

Das andere Verfahren

Hintergrund sind Ermittlungen gegen Christmann und andere Beschuldigte wegen möglicher Bestechlichkeit im Rahmen der Beschaffung von Trocknungsschränken für die Polizei. Christmann hatte erklärt, er habe nie bestritten, dass er in ein Ermittlungsverfahren einbezogen sei. Er ist aber überzeugt, pflichtgemäß gehandelt zu haben.

Wann das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe fällt, ist nicht bekannt. Gegen die Entscheidung könnten noch Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim und beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden.

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