Gehwegparken sorgt für Ärger und dicke Strafzettel

04. Juni 2023 , 13:31 Uhr

Region (pm/svs) – Immer wieder parken Autofahrer auf Gehwegen so behindernd, dass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Insbesondere Kinder und ältere Menschen, auch mit Rollatoren, sowie Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen sind dabei erheblich gefährdet. Zudem besteht für Kinder bis acht Jahre die Pflicht, mit dem Fahrrad den Gehweg zu benutzen. Aufsichtspersonen dürfen dies dann ebenfalls tun. „Gehwegparken ist also kein Kavaliersdelikt!“, betont die Stadtverwaltung Baden-Baden. Denn gemäß der Straßenverkehrsordnung ist am rechten Fahrbahnrand zu parken.

2.574 Verwarnungen in Baden-Baden

Dass Gehwegparken aber keine Seltenheit ist, belegen Zahlen aus dem vergangenen Jahr. Insgesamt 2.574 Verwarnungen sprach der Baden-Badener Gemeindevollzugsdienst 2022 wegen verbotswidrigem Gehwegparken aus. Darunter waren 24 Verwarnungen wegen Behinderung und 18 Verwarnungen, bei denen die Fahrzeuge jeweils länger als eine Stunde den Gehweg „zuparkten“. In sechs besonders gravierenden Fällen mussten Fahrzeuge sogar abgeschleppt werden.

Schlanke Straßen – dicke Strafzettel

Auch in Bruchsal verhindern oftmals auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge einen ungehinderten (Begegnungs-) Verkehr von Fußgänger/-innen, Personen mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkten Personen. Ein Fehlverhalten, welches immer wieder zu Beschwerden von hierdurch beeinträchtigtem Verkehrsteilnehmenden, aber auch Einsatz- und Rettungskräften beim Ordnungsamt führt.

Restgehwegbreite von 1,50 Meter

Das Bruchsaler Ordnungsamt möchte daher einerseits nochmals darauf hinweisen, dass das Parken auf Gehwegen grundsätzlich nach den einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung verboten ist, bei einer verbleibenden Restgehwegbreite von 1,50 Meter jedoch – nach Abstimmung mit der Fachaufsicht – toleriert wird.
Wird abseits des Gehwegs, also entlang der Fahrbahn, angehalten oder geparkt, ist zu beachten, dass auch in engen und unübersichtlichen Straßen ein gesetzliches Haltverbot greift. Dementsprechend muss ein Haltender grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von 3,05 Meter zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freihalten. Das heißt, jeder Verkehrsteilnehmende begeht einen Verstoß im Sinne der Straßenverkehrsordnung, wenn er an Straßenstellen hält oder parkt, in denen die Restbreite der Fahrbahn neben dem abgestellten Kraftfahrzeug weniger als vorgenanntes Maß beträgt. Das gesetzliche Haltverbot gilt auch ohne eine explizite Ausschilderung.

Unzulässiges Gehwegparken 55 Euro

Das verbotswidrige Halten und Parken an engen Straßen und auf Gehwegen kann den Verkehrsteilnehmenden im Übrigen teuer zu stehen kommen, denn mit Inkrafttreten der Bußgeldkatalog-Verordnung im Spätjahr 2021 gingen zahlreiche Sanktionserhöhungen im ruhenden Verkehr einher. Unzulässiges Gehwegparken kann demnach mit 55 Euro belangt werden; im Falle einer konkreten Behinderung erhöht sich die Geldbuße sogar auf 70 Euro. Verbotswidrig auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge, die andere Verkehrsteilnehmen behindern, können auch das Abschleppen des Fahrzeugs rechtfertigen. Rechtmäßig abgestellte Fahrzeuge „schonen“ demnach nicht nur den Geldbeutel und können zu einer allgemeinen Verbesserung der innerörtlichen Verkehrssicherheit in Bruchsal beitragen, sondern im Einzelfall sogar Leben retten. Die vorangegangenen Hinweise sollten auch im eigenen Interesse beachtet werden, um Müllfahrzeugen, Bussen und vor allem Einsatz- und Rettungskräften eine ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen.

 

Anzeige

Das könnte Dich auch interessieren

07.12.2025 Vierte Niederlage in Serie: KSC verliert in Darmstadt 2:3 Darmstadt (dpa/nr) - Der Karlsruher SC verliert in Darmstadt - und zugleich den Anschluss an die vordere Tabellenregion. Den Badenern hilft am Samstagabend auch ein Malheur eines Darmstadt-Profis nicht. 06.12.2025 DAS FEST 2026 enthüllt erste Topacts – ein starkes Trio zum Nikolaus Karlsruhe (pm/jal) – Heute Kinder wird’s was geben – und auch die Großen dürfen sich freuen. Am Nikolaustag verbirgt sich im DAS FEST-Adventskalender ein besonders prall gefülltes Türchen. Seit dem 1. Dezember läuft die Adventskampagne unter dem Motto „DAS wird ein FEST! Das schönste Geschenk: gemeinsam feiern!“ und bringt schon jetzt sommerliche Vorfreude in die 04.12.2025 Die Fantastischen Vier kommen 2027 nach Waghäusel - Vorverkauf gestartet Waghäusel (pm/dk) - Die Fantastischen Vier nehmen für ihre große Abschiedstour wirklich jede Haltestelle mit – und 2027 steht dabei auch ein ganz besonderer Stopp in unserer Region an: Waghäusel. Unter dem Motto „Der letzte Bus“ verabschiedet sich die Stuttgarter Kultband von der großen Bühne und kündigt nun zusätzliche Open-Air-Konzerte für den Sommer 2027 an. Ab Freitag gibt es Karten. 04.12.2025 Baden-Baden: Dietmar Späth als Oberbürgermeister dienstunfähig Baden-Baden (dpa/tk) – Die Kurstadt muss sich einen neuen Oberbürgermeister suchen. Der seit langem krankgeschriebene Rathauschef Dietmar Späth (parteilos) scheidet vorzeitig aus dem Amt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat seinem Antrag auf Dienstunfähigkeit stattgegeben. Innerhalb von drei Monaten muss ein neuer OB in Baden-Baden gewählt werden.