Gefährliche Pyrotechnik - Zoll mahnt zur Vorsicht bei Feuerwerk aus dem Ausland

27. Dezember 2025 , 15:16 Uhr

Karlsruhe (pol/jal) – Der Jahreswechsel rückt näher und damit auch die Zeit, in der vielerorts Feuerwerk gekauft wird. Doch Vorsicht: Einige Produkte, die in benachbarten Ländern oder online angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards und können beim Zünden unberechenbare und schwere Folgen haben. Zollbeamtinnen und -beamte stellen jedes Jahr bei Kontrollen und in Paketsendungen unter anderem nicht konforme und teils extrem gefährliche Pyrotechnik sicher, allein 2024 waren es über sieben Tonnen. Deshalb ist es wichtig, beim Kauf genau hinzuschauen und sich vorab zu informieren.

Feuerwerk kann lebensgefährlich werden

„Nicht konformitätsbewertetes Feuerwerk ist äußerst gefährlich und mit extremen Risiken verbunden. Selbst bei vorsichtiger Verwendung können diese Feuerwerkskörper zu verheerenden Verletzungen, wie schweren Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder starken Verätzungen führen.“, so Alina Holm, Pressesprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe, „Im schlimmsten Fall wird es sogar lebensgefährlich und am Ende tödlich!“, so Holm weiter.

Neben den massiven Gefahren für Leben und Gesundheit ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, denn die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. „Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte.“ erklärt Holm. „Derartige Pyrotechnik wird daher bei Kontrollen durch den Zoll konsequent beschlagnahmt und wer versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar.“

Lieber kontrolliertes Feuerwerk kaufen

Für bestimmte Kategorien und Arten von Feuerwerkskörpern ist außerdem eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu explosionsgefährlichen Stoffen.

„Daher gilt, wer sich selbst und andere nicht gefährden will und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen möchte, kauft nur erlaubtes Feuerwerk!“, so Holm abschließend. Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von Feuerwerk sind auf der Internetseite der BAM und unter zoll.de zu finden: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html#vt-sprg-2

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