75 Jahre

Fünf Fakten über das Bundesverfassungsgericht

28. September 2026 , 10:30 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht feiert heute seinen 75. Geburtstag. Bei dem Festakt in Karlsruhe hält Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vor etwa 1.000 geladenen Gästen in der frisch sanierten Stadthalle eine Rede. Wegen des hohen Besuchs kreist am Vormittag ein Polizeihubschrauber über der Innenstadt.
Seit dem 28. September 1951 wacht das Bundesverfassungsgericht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Bürgerinnen und Bürger können sich «nach Karlsruhe» wenden, wenn sie ihre Rechte aus der Verfassung verletzt sehen. Außerdem entscheidet das Gericht im Streit zwischen politischen Akteuren – zum Beispiel, wenn eine Partei verboten werden soll. Fünf Dinge, die Ihr vielleicht noch nicht über das höchste deutsche Gericht wusstet:

1. Das Gericht untersteht keinem Ministerium

Das Bundesverfassungsgericht ist nicht nur das höchste Gericht Deutschlands, sondern auch eines der fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik. Als solches untersteht es anders als die Fachgerichte keinem Ministerium. Grundsätzliche organisatorische Entscheidungen treffen die 16 Richterinnen und Richter, die sich auf zwei Senate aufteilen, selbst. Die Verwaltung leitet Gerichtspräsident Stephan Harbarth. Insgesamt sind rund 270 Personen beim Bundesverfassungsgericht angestellt.

2. Die roten Roben werden weitergereicht

Wenn am Bundesverfassungsgericht ein Urteil verkündet wird, dann von Richterinnen und Richtern in scharlachroten Roben, mit Baretts auf dem Kopf und weißem Jabot um den Hals. Die Amtstracht ist ein Markenzeichen des Gerichts. Sie gehört den Verfassungsrichtern nicht selbst, sondern wird von Richter zu Richter weitergegeben. Eine Schneiderin aus Karlsruhe bessert die Satin-Gewänder bei Bedarf aus und passt sie bei Personalwechseln im Senat dem neuen Träger oder der neuen Trägerin an.

3. Örtliche Trennung von Justiz und Politik

Das Gesetz über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts bestimmte 1951, dass dieser «vorerst in Karlsruhe» ist. Das hatte vor allem praktische Gründe: Der Bundesgerichtshof saß damals schon rund ein Jahr dort. Man dachte, die Gerichte könnten sich etwa eine Verwaltung oder eine Bibliothek teilen. Außerdem muss ein Drittel der Richter am Bundesverfassungsgericht Bundesrichter sein – da war die räumliche Nähe zum größten Bundesgericht von Vorteil. Dass die obersten Gerichte nicht in der Hauptstadt sitzen, hat eine lange Tradition. Die Justiz soll so räumlich vom Zentrum der politischen Macht getrennt werden.

4. In der ersten Entscheidung ging es um Baden-Württemberg

Die allererste Entscheidung fällte das Bundesverfassungsgericht am 9. September 1951. Im Eilverfahren ordnet der Zweite Senat an, dass die für den 16. September angesetzte Volksabstimmung über die Gründung eines Südweststaates Baden-Württemberg später stattfinden muss. Die Richter brauchten mehr Zeit, um vorher die Rechtslage zu prüfen. Am Ende gab das Gericht aber grünes Licht: Die Abstimmung wurde im Dezember 1951 nachgeholt – mit dem Ergebnis, dass Baden-Württemberg entstand.

5. Nur rund 1,5 Prozent der Verfassungsklagen haben Erfolg

Die allermeisten Verfahren, die am Bundesverfassungsgericht eingehen, sind sogenannte Verfassungsbeschwerden – im Jahr 2025 machten sie mit 4.722 rund 96 Prozent der Verfahren aus. Mit einer Verfassungsbeschwerde können sich vor allem Bürgerinnen und Bürger ans Gericht wenden, wenn sie ihre Grundrechte verletzt sehen. Die Beschwerden sind aber sehr selten erfolgreich: Die durchschnittliche Erfolgsquote der letzten zehn Jahre liegt bei 1,48 Prozent. In der Regel stellt das Gericht also keinen Verstoß gegen die Verfassung fest.

Anzeige
75 Jahre Baden-Württemberg Bundesverfassungsgericht Deutschland Geburtstag Grundgesetz Jahrestag Jubiläum Justiz Karlsruhe Politik, Richter Roben

Das könnte Dich auch interessieren

28.09.2026 75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Steinmeier würdigt Karlsruhe als „Glücksfall“ Karlsruhe (dpa/dk) - Rund 1.000 Gäste haben in Karlsruhe das 75-jährige Bestehen des Bundesverfassungsgerichts gefeiert. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier würdigte das höchste deutsche Gericht als wichtigen Garant der freiheitlichen Demokratie – und warnte zugleich vor politischen Kräften, die Rechtsstaat und Grundrechte infrage stellen. 16.09.2026 Zweite Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe: Baubeginn noch in diesem Jahrzehnt? Wörth (pm/svs) - Beim geplanten Bau der zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe gibt es einen weiteren Schritt nach vorne. Der Bund hat den überarbeiteten Planungsunterlagen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zugestimmt. Damit können die beiden Länder nun die ergänzenden Baurechtsverfahren einleiten. 11.09.2026 Earth Night am Freitag: In diesen Orten der Region gehen die Lichter aus Region (pm/dk) - Am Freitag, 11. September, soll es vielerorts wieder bewusst dunkler werden. Bei der „Earth Night“ sind Privatleute, Kommunen und Unternehmen dazu aufgerufen, ab Einbruch der Dunkelheit ihre Außenbeleuchtung auszuschalten. Auch zahlreiche Städte, Gemeinden und Unternehmen aus unserer Region machen 2026 mit. Der NABU Baden-Württemberg unterstützt die Aktion und will damit auf die Folgen von Lichtverschmutzung aufmerksam machen. 09.09.2026 Warntag 2026: Darum heulen am Donnerstag die Sirenen und Handys schlagen Alarm Südwesten (dpa/svs) - Plötzlich schrillt das Smartphone, Warn-Apps melden sich und mancherorts heulen die Sirenen: Am Donnerstag, 10. September, ist bundesweiter Warntag. Ab 11 Uhr werden die Warnsysteme in ganz Deutschland getestet. In diesem Jahr gibt es dabei auch eine Neuerung für Handys.