Flucht von Mörder aus JVA Bruchsal: Fluchthelfer muss ins Gefängnis

18. Februar 2025 , 13:47 Uhr

Bruchsal (dpa/svs) – Trotz Bewachung türmt ein Häftling bei einem Ausgang aus der JVA Bruchsal, bis er fernab von Deutschland gefasst wird. Auch ein möglicher Helfer muss jetzt zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Er soll an einem Baggersee in Germersheim auf den Häftling gewartet und ihn dann nach Polen gefahren haben.

Trotz Fußfessel geflüchtet

Im Prozess um die Flucht eines verurteilten Mörders hat das Amtsgericht Landau (Pfalz) einen mutmaßlichen Helfer zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der Häftling der JVA Bruchsal war trotz einer Fußfessel und der Aufsicht von zwei JVA-Bediensteten im Oktober 2023 bei einem Ausgang in Germersheim  in ein Waldgebiet geflohen.

In Moldau festgenommen

Zielfahnder nahmen den 45-Jährigen erst neun Monate später in der südosteuropäischen Republik Moldau fest. Nach Ansicht des Amtsgerichts soll der Angeklagte unter anderem den Entflohenen in seinem Auto nach Tschechien und Polen gebracht haben. Beide Männer kennen sich aus gemeinsamer Haft.

Aufsehenerregende Flucht

Die Flucht des Häftlings während eines Treffens mit Frau und Kindern hatte für Aufsehen gesorgt. Der 45-Jährige war trotz einer elektronischen Fußfessel und der Aufsicht von zwei JVA-Bediensteten bei einem Ausgang am Baggersee bei Germersheim in ein Waldgebiet geflohen. Zielfahnder nahmen den Mann erst neun Monate später in der südosteuropäischen Republik Moldau fest.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 46-Jährige weist die Vorwürfe zurück und nennt seinen Fall einen «Justizirrtum» und «politisch motiviert». Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und neun Monate Gefängnis für den mutmaßlichen Komplizen gefordert, die Verteidigung hatte sich für einen Freispruch ausgesprochen.

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